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Bericht des Kameralprovisors Frombald
Kopie des Berichtes des Kameralprovisors Frombald an ein Wiener Verwaltungsorgan (vor dem 21. 7 1725) so wie er, nachdem er der österreichischen Staatszeitung "Wienerisches Diarium" zugespielt, von dieser veröffentlicht wurde.
Zitat Seite 43- 45 aus Hamberger, Klaus: "Mortuus non mordet; kommentierte Dokumentation zum Vampirismus"
"Nachdeme bereits vor 10 Wochen ein in dem Dorf Kisolova, Rahmer-District, gesessener Unterthan nahmens Peter Plogojowiz, mit Tod abgegangen, und rätzischer Manier zur Erden bestattet worden, hat sichs im ermeldtem Dorf Kisolova geäusseret, daß innerhalb 8 Tagen 9 Personen, sowol alt als junge, nach überstandener 24-stündiger Kranckheit also dahingestorben, daß als sie annoch auf dem Todt-Beth lebendig lagen, offentlich ausgesaget, daß obbemeldet vor 10 Wochen verschiedener Peter Plogojowiz zu ihnen im Schlaf gekommen, sich auf sie gelegt und gewürget, daß sie nunmehro den Geist auffgeben müsten. Gleich wie dann hierob die übrige Unterthanen sehr bestürtzet, in solche auch mehr gesteiffet wurden, da des verstorbenen Peter Plogojowiz Weib, nachdeme sie zuvor ausgesagt, daß ihr Mann zu ihr gekommen und seine Oppanki oder s.v. Schuhe begehret, von dem Dorf Kisolova durch, und sich in ein anders begeben. Sintemahlen aber bey dergleichen Personen (so sie Vampyri nennen) verschiedene Zeichen, als dessen Cörper unverwesen, Haut, Haar, Bart und Nägel an ihme wachsen zu sehen seyn müsten, als haben sich die Unterthanen einhellig resolviret, das Grab des Peter Plogojowiz zu eröffnen, und zu sehen, ob sich würcklich obbemeldete Zeichen an ihme befinden; zu welchem Ende sie dann sich zu mir hiehero verfüget und nebst Andeutung vorerwehnten Casus mich samt dem hiesigen Poppen oder Geistlichen ersuchet, der Beschauung beyzuwohnen, und ob ihnen schon erstlich solches Factum reprobiret, mit Meldung, daß ein solches vorhero an eine Löbliche Administration unterthänig gehorsamst berichten und deroselben hohe Verfassung hierüber vernehmen müste, haben sie sich doch keineswegs hierzu bequemen wollen, sondern vielmehr diese kürtzliche Antwort von sich gegeben: Ich möchte thun, was ich wolte, allein wofern ich ihnen nicht gestatten werde, auf vorherige Beschauung und rechtliche Erkanntnuß mit dem Cörper nach ihrem Gebrauch zu verfahren, müsten sie Haus und Gut verlassen; weilen bis zu Erhaltung einer gnädigsten Resolution von Belgrad wohl das gantze Dorf (wie schon unter türckischen Zeiten geschehen seyn solte) durch solchen üblen Geist zu Grund gehen könte, welches sie nicht erwarten wolten. Da dann solche Leute weder mit Guten noch mit Betrohungen von ihrer gefasten Resolution abhalten könte, habe ich mich mit Zuziehung des Gradisker Poppen in benanntes Dorf Kisolova begeben, den bereits ausgegrabenen Cörper des Peter Plogojowiz besichtiget und gründlicher Wahrheit gemäß folgendes befunden: daß Erstlich von solchem Cörper und dessen Grabe nicht der mindeste sonsten der Todten gemeiner Geruch verspüret; der Cörper ausser der Nasen, welche etwas abgefallen, gantz frisch; Haar und Bart, ja auch die Nägel, wovon die alte hinweg gefallen, an ihme gewachsen; die alte Haut, welche etwas weißlicht ware, hat sich hinweg geschellet, und eine frische neue darunter hervor gethan; das Gesicht, Hände und s.v. Füsse, und der gantze Leib waren beschaffen, daß sie in seinen Lebzeiten nicht hätten vollkommener seyn können. In seinem Mund hab nicht ohne Erstaunung einiges frisches Blut erblickt, welches, der gemeinen Aussag nach, er von denen, durch ihme umgebrachte, gesogen. In summa waren alle Inditia vorhanden, welche derley Leute (wie schon oben bemercket) an sich haben solten. Nachdem nun sowol der Popp als ich dieses Spectacul gesehen, der Pövel aber mehr und mehr ergrimter als bestürtzter wurde, haben sie gesamte Unterthanen in schneller Eil einen Pfeil gespitzet, solchen, dem Todten Cörper zu durchstechen, an das Hertz gesetzet, da dann bey solcher Durchstechung nicht nur allein häuffiges Blut, so gantz frisch, auch durch Ohren und Mund geflossen, sondern andere wilde Zeichen (welche wegen hohen Respect umgehe) vorbeygegangen; sie haben endlich oftermeldeten Cörper, in hoc casu gewöhnlichem Gebrauch nach, zu Aschen verbrennet. Welches dann einer Hochlöblichen Administration hinterbringen, und anbey unterthänigst gehorsamst bitten wollen, daß, wann hierinfals einen Fehler begangen haben solte, solchen nicht mir, sondern dem vor Forcht ausser sich selbst gesezten Pöfel beyzumessen.
Kayserl. Provisor in Gradisker District."