wobel schrieb:die Möglichkeit in Betracht ziehen dass da zugemacht wurde, weil es genutzt wird um dort Dinge zu lagern.
Ja vllt., aber nicht in Gebäuden, in denen es schimmelt und wo es keine Elektrizität gibt.
Alte Bunker sind für so etwas gut geeignet, aber Gebäude die in Privatbesitz sind nicht. Mal von den Kabeldieben und der Dorfjugend Thematik abgesehen, haftet man auch immer für Unfälle, die auf deinem Grund und Boden passieren. Heißt also, wenn jemand von einer herabfallenden Dachschindel oder einem Ziegelstein erschlagen wird, weil du deine Ruine nicht vernünftig gegen unbefugtes betreten abgesichert hast, bist du der Verantwortliche.
Ein Freund von mir hat dasselbe Problem mit einer alten Burgruine, die auf seinem Grundstück steht (Bauernhof). Andauernd kommen da irgendwelche Leute vorbei, die meinen, Sie müssten dort nachts Geister suchen.
Hier:
,[51.1965735,6.2331126999999995]]]Schloss Wilbringhttps://de.wikipedia.org/wiki/Haus_WilbringIch gucke mir auch gerne LPs an, aber nicht, wenn diese offensichtlich extra abgesichert wurden. Klar findet man immer irgendwo einen Eingang, aber tut euch und den Besitzern selbst eingefallen und fang nicht an, nachts auf Privatgelände irgendwo einen Zugang zu suchen nur, weil jemand im Netz eine Geistergeschichte dazu geschrieben hat.