Gentian schrieb:Wenn jemand wirklich hilfe braucht, ip rausfinden, polizei hinschicken und das darfst du nur bei dringenden verdacht, wie bei selbstmordandrohungen...
Hm, bislang hatte ich einen guten Eindruck von dir.
"Nur bei dringenden Verdacht?"
Stimmt nicht.
Wenn die Möglichkeit einer Straftat vorliegt, darf man das natürlich melden.
In meinem Beispiel mit dem blutenden Mädel wäre es fast schon sträflich das nicht zu verfolgen...
Anderes Beispiel:
Threadinhalt:
Eine alte Dame wäre auf einer Flussbrücke plötzlich verschwunden....uuuuh, gruselig.
Hallo?
Es besteht die Möglichkeit das die Dame in den Fluss gefallen ist.
Polizei fragen ob jemand dort vermisst wird....
"Oh, sorry, alles erfunden...!"