El_Gato schrieb:Juristisch einwandfrei heisst nicht gleich moralisch einwandfrei.
Was glaubst du denn würde passieren, wenn man Richtern die Freiheit gäbe, ein Urteil auf Grund ihrer höchsteigenen moralischen Vorstellungen zu treffen?
Der Richter fungiert als neutraler Beobachter und soll sich mit voller Absicht bei einem Urteil nur an der einheitlichen Rechtsgebung orientieren. Würde er das nicht machen, dann wäre die Idee des Gerichts und der Rechtssprechung völlig hinfällig.
Es ist halt unvermeidbar, dass dann immer wieder auch solche "Kinderkacke" begutachtet wird, aber wir leben nun einmal in einem Staat, in dem jeder die Möglichkeit hat auf diese Institution zurückzugreifen und das merkt man vor allem dann, wenn man selbst plötzlich dasteht und sich in seinen Rechten beschnitten fühlt.
Ich war erstaunt als ich mir in jüngeren Jahren das Jugendarbeitsschutzgesetz durchlas und wie oft ich dann in der Chefetage stand, weil genau diese Gesetzgebung dauernd ignoriert werden sollte.
Wir können ja gern über diese Gesetzgebung sprechen oder sogar diskutieren, aber bei aller Meinungsfreiheit sollte man vorab bedenken, dass genau diese Gesetze zuerst einmal für die gedacht sind, die in wirklichen Schwierigkeiten stecken und man gerade diese Fälle nicht vergessen darf, wenn man über eine Änderung von Gesetzen nachdenkt.
Aber wenn wir einmal bei der menschlichen Komponente sind:
Die Kurzen pubertieren nun einmal weit vor dem 18. Lebensjahr und das geht halt mit dem Interesse für Sexualität einher und das passiert auch völlig unabhängig von den Moralvorstellungen der Eltern.
Da kann man noch so sehr wie das Rumpelstilzchen ums Feuer springen und sich sagen, dass das eigene Kind erst mit 16 oder 18 anfängt sich für das andere Geschlecht zu interessieren.
Das sind Menschen und keine Terminplaner und die machen Dinge auch ohne sich dafür erst eine schriftliche Erlaubnis einzuholen.
Da kann man ja einmal mit sich selbst ins Gericht gehen und fragen, ob man die Aufgabe der Aufklärung weiterhin völlig den Schulen zuschiebt.
Wie kommt es denn, dass solche "Kinderkacke" überhaupt vor Gericht landet? Die meisten Eltern scheinen ja selbst überhaupt keine Idee davon zu haben, welche Rechte und Pflichten ihre Kurzen ab einem bestimmten Alter haben und fallen dann aus allen Wolken, wenn plötzlich die Vorladung ins Haus flattert.
Aber wer trägt denn bis zu ihrem 18. Lebensjahr die Verantwortung für sie und wer ist hier also in der Pflicht etwas zu verändern? Etwa die Rechtssprechung, mit der sich sonst kaum jemand beschäftigt, oder die Eltern, die ihren Kleinen 13-14 Jahre lang nichts über unseren Rechtsstaat und das Wort "Pflichtbewusstsein" beigebracht haben, weil sie zu großen Teilen selbst nichts davon wussten?