@SallySpectra Dass er die Möglichkeit hat, nach 15 Jahren das erste Mal ne Aussetzung der Reststrafe zu beantragen heißt noch lange nicht, dass er auch rauskommt. Es ist nur die frühestmögliche Frist. Im Schnitt waren entlassene zu lebenslanger FHS verurteilte Straftäter ca. 20 Jahre hinter Gitter. Es gibt aber auch welche, die erst nach knapp 40 Jahren die JVA verließen sowie diejenigen, die sich nicht verließen oder verlassen werden. Logischerweise gibt es über die aber keine Statistik, da laut Bundesverfassungsgericht es zum Prinzip der Rechtstaatlichkeit gehört, dass ein Gefangener auch über die Möglichkeit der Begnadigung hinaus eine Aussicht auf Beendigung der Haftstrafe hat.
Wie lang der also noch einsitzen wird, entscheidet die Strafvollstreckungskammer des jeweiligen Landgerichts nach vorliegenden Gutachten etc. innerhalb bestimmter Fristen nach Ablauf der Mindesthaftstrafe immer wieder aufs Neue.