@Smoover Das wäre etwas anderes, weil die Frau einen GRUND zu der Annahme hat, dass derjeniege sie töten will und ihr definitiv ans leder will.
In anderen Situationen, wenn z.b. eine Kneipenschlägerei ausbricht und der typ sagt sachen wie EY PACK MEINE FREUNDIN NICH AN und gibt nir ne ohrfeige darfst du ihn nicht einfach so umbringen, weil dann die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt ist.
die Verhältnismäßigkeit ist hier der springende Punkt.
Jemand, der dich ohrfeigt ist nicht unbedingt lebensbedrohlich.
Wenn wir danach gehen kann ich auch jemanden der mich beleidigt als lebensbedrohlich einstufen, oder jemanden der mich anspuckt weil er aids haben könnte.
Die Praxis zeigt wie gesagt, dass das, was du meinst, so nicht wahr ist.
Es gibt viele verfahren wegen unverhältnismäßiger notwehr.
was glaubst du warum so viele leute immer unken 'TÄTERSCHUTZ STATT OPFERSCHUTZ'.
die verhältnismäßigkeit jemanden der dich ohfeigt umzubringen ist so einfach nicht gegeben, außer du kannst glaubhaft versichern, dass du grund zur annahme ahttest, es geht um dein Leben.
Das ist glaubhaft wenn 2 riesige typen vor dir stehen und dich angreifen und beleidigen, und du ihm im affekt ne bierflasche über den kopf ziehst.
das ist nicht glaubhaft, wenn du selbiges tust wenn dich mit jemanden zoffst, und er dir ne schelle gibt im verlauf der diskussion.
Denn du hättest da noch andere Möglichkeiten zum ausschöpfen, er hat keine gefährliche waffe, du bist körperlich in normalform, du könntest ihn schubsen und wegrennen, oder nur mit der flasche drohen und weggehen.
Wenn du ihn dann niederschlägst und er draufgeht, dann wirst du vermutlich auch eine strafe erhalten