@Froschkönig man braucht nur das Einverständnis, wenn man die Bilder öffentlich für alle macht und wenn das Gesicht einer einzeln Person 50% oder mehr erkennbar ist.
Wenn du jetzt aber die Person und 30 Andere in der Masse fotografierst (z.B. Flashmob), dann ist es sogar erlaubt, wenn man die Gesichter erkennt, da der Einzelne in der Masse untergeht.
z.B. darfst du bei einer Demo Leute fotografieren, die z.B. guy fawkes-Maske tragen und die Bilder öffentlich machen, ohne dass die Person was dagegen machen kann.
Und sobald deine Bilder nur für den Privaten Bereich sind, dürfen die Gesichter ganz erkennbar sein, solange die Person auf öffentlichen Gelände fotografiert wurden. (z.B. Darfst du dein Nachbar auf der Straße mit fotografieren, wenn du die Bilder nur deine Freunde und verwandten zeigst)
Wenn die Person aber auf seinem Privatgelände fotografiert wurde, müsstest du die Einwilligung haben. (z.B. du fotografierst sein tolles Haus und sein Gesicht ist im Fenster erkennbar), selbst wenn es nur für das Private Album ist. So habe ich zumindest die Rechtslage verstanden.
vorausgesetz man wird erwischt
;)