Hier wird auch leider inzwischen so viel Müll geschrieben, in die Hand ballern, Hunde einsetzen, ihn zurückziehen lassen, Sanitäter vorschicken, hahaha.
Oder etwa die Aussage von den Anfangsseiten, dass man beim Bund nur bewaffnete Eindringlinge erschiessen darf, ohje. Im Wachdienst hängt es davon ab, was die Person auf dem Gelände treibt. Trifft man ihn unautorisiert auf dem Gelände an, wird er gestellt. Fummelt er aber zum Beispiel an militärischen Gerät herum (Manipulation), gibts einen Warnschuss und wen er weitermacht, ist er fällig. Egal ob unbewaffnet oder nicht.
@DeepThought Ich bezog mich auf den Beitrag von 10.58 Uhr, wo der Schraubenzieher-Angriff nicht erwähnt wurde. Wenn wir schon ständig die Vergangenheit rekapitulieren, dann bitte stets vollständig, sonst verzerrt es den Eindruck.
Ansonsten, wir konnten die Meinung eines Beamten lesen, der aber für amerikanische Verhältnisse nicht massgebend ist. Immerhin hat das Beispiel von emanon gezeigt, dass während solcher Szenarien auch schon dt. Polizisten abgedrückt haben, obwohl es in dem Fall 'nur' eine Frau als Angreifer war.
Ehrlich gesagt ist es eh Quatsch, hier das Gefahrenpotential gegeneinander aufzuwiegen. Was ist wohl gefährlicher, Querschläger oder ein unbehelligter Irrer, der mit dem Messer durch die Gegend streift? Ich entscheide mich für letzteres.