kleinundgrün schrieb:wenn eine hinreichende Alterskontrolle nicht gewährleistet werden kann?
Wo und wann ist denn die Alterskontrolle nicht gewährleistet (außer im Internet)? Im Geschäft sind die Verkäufer verpflichtet, eine Ausweiskontrolle anzuwenden (genauso wie Alkohol - Schnaps wird auch nicht an Minderjährige verkauft). Das gleiche gilt für das Kino.
Die (meist) um jugendgefährdende Inhalte zensierten FSK-18-Titel dürfen öffentlich (z.B. in Kaufhäusern, Saturn, Media Markt, Karstadt etc.) ausgestellt, beworben und verkauft werden, Liste A-indizierte Titel dürfen nur "unter der Ladentheke" oder in Läden, wo der Zutritt erst ab 18 ist verkauft/verliehen werden. Liste B-indizierte Filme dürfen weder verkauft noch verliehen noch beworben werden, man muss sie sich also importieren.
Erwachsenen-Artikel dürfen nur von Volljährigen erworben oder geliehen werden, obwohl die FSK-18-Artikel bereits für Jugendliche geeignet sind.
bei FSK 18 hört es eben bei uns in Deutschland nicht auf, die nächsten Freigaben wären:
SPIO/JK : keine Jugendgefährdung
oder:
SPIO/JK : strafrechtlich unbedenklich
Es ist trotzdem möglich, dass SPIO/JK-Titel (welche keine FSK-Freigabe erhalten, da die FSK sich weigert, Titel unzensiert ab 18 freizugeben) ebenfalls zensiert sind und/oder auch indiziert werden. Und das obwohl die SPIO/JK bereits eine Jugendgefährdung sowohl strafrechtliche Relevanz ausgeschlossen hat.
Desweiteren sind die FSK-Freigaben im TV-Programm unzulässig, da hier die FSF bestimmt. So ist z.B. der Klassiker "Lethal Weapon 1" von der FSK ab 18 freigegeben, während die FSF ihn ab 12 Jahren freigegeben hat und er somit ab 20.15 Uhr unzensiert laufen kann. Selbes Beispiel ist der Film "Rambo 1", welcher FSK 16 ist, aber ebenso von der FSF eine ab 12-Einstufung erhielt und somit ebenfalls um 20.15 Uhr ausgestrahlt wird.