Selbstjustiz im folgenden Fall?
17.01.2012 um 19:55@Simulacron3
Trauer und Hass sind zwei unterschiedliche Gefühle.
Viel Spaß dann eines Tages im Knast.
Trauer und Hass sind zwei unterschiedliche Gefühle.
Viel Spaß dann eines Tages im Knast.
Bist du also ein Befürworter der Todesstrafe?Simulacron3 schrieb:Aber mehr, als wenn der Täter lebend in einem sitzt.
Theoretische Verbrechen lassen mich kalt. Warum sollten die mich Berühren?Simulacron3 schrieb:Warum sollte ich emotional werden.... tztzt... wir reden hier ja auch grad über Aufbackbrötchen oder was... unfassbar.
Tja aktuell kommste aber an den Täter dann nicht mehr ran. Zum Glück würde ich sagen.Simulacron3 schrieb:Die Schuld kann ICH nicht beweisen. Wenn sie bewiesen ist bzw. wenn der Täter ausgesagt hat würde dann mein Part kommen.
Nach der Haftentlassung? Ein Rachegefühl 20 Jahre lang aufrecht zu erhalten und dann in die Tat umzusetzen zeugt meiner Meinung nach auch von einem eigenen PsychopathentumSimulacron3 schrieb:An den Täter komm ich schon irgendwie ran - *lach* - da sei Dir mal sicher.
WoW eine Straftatankündigung für ein zukünftiges Verbrechen welches noch nicht statt fand.Simulacron3 schrieb:An den Täter komm ich schon irgendwie ran - *lach* - da sei Dir mal sicher.