Aussage eines Polizisten: "Es war nur eine Ohrfeige"
22.08.2011 um 13:02maroni schrieb:Ich frag mich, warum macht weder Polizei noch Jugendamt etwas? Man sieht ja eindeutig, dass da Kindeswohlgefährdung vorliegt.Du hast noch nie eine wirkliche Kindeswohlgefährdung mitbekommen. Ich musste im Rahmen meiner Arbeit Dinge erleben, die möchtest du gar nicht wissen.
Generell sollte man den Eltern auch ein gewisses Maß an eigenverantwortlicher Kindererziehung zugestehen. Auch wenn die "Erziehung" nicht dem eigenen Bild einer perfekten Kindererziehung entspricht.
Die Meldung eines Kindesmissbrauches kann eine ganze Familie zerstören, wegen einer Ohrfeige, vor allem wenn man den Hintergrund nicht kennt, ist das schon einer hoher Preis.
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§ 1631
Inhalt und Grenzen der Personensorge
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.[/Edit]
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Generell gilt natürlich das BGB...