Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!
04.09.2011 um 20:05@martialis
Ich sage nicht das es nicht beachtet werden muß, jedoch muß ich diesem Einsatzfahrzeug kein Wegerecht gewähren. So ist das Gesetz. Siehe § 35 STVO. Der Rettungsdienst und die Feuerwehr müssen die Genehmigung zum einschalten des Sondersignals bei der Leitstelle einholen. Wie das bei der Polizei ist weiss ich nicht genau aber dadrum ging es ja auch im Eingangspost nicht. Es ging ja darum das die Polizei zu dicht auf sein Fahrzeug aufgefahren ist und beinahe einen Unfall verursacht hätte und das Ganze ohne eingeschaltetes Sondersignal. Das ist rechtswidrig und zählt als grob fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr.
Ich sage nicht das es nicht beachtet werden muß, jedoch muß ich diesem Einsatzfahrzeug kein Wegerecht gewähren. So ist das Gesetz. Siehe § 35 STVO. Der Rettungsdienst und die Feuerwehr müssen die Genehmigung zum einschalten des Sondersignals bei der Leitstelle einholen. Wie das bei der Polizei ist weiss ich nicht genau aber dadrum ging es ja auch im Eingangspost nicht. Es ging ja darum das die Polizei zu dicht auf sein Fahrzeug aufgefahren ist und beinahe einen Unfall verursacht hätte und das Ganze ohne eingeschaltetes Sondersignal. Das ist rechtswidrig und zählt als grob fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr.