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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

456 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

28.08.2011 um 14:12
@radioflyer
also ich bin knapp 21 Jahre alt, das heißt ihr könnt euch sicherlich denken, dass ich noch nicht allzu lange dabei bin...es gibt aber hier im Forum soweit ich weiß noch 2 weitere Polizisten mit Weitaus mehr Dienstjahren. Sofern es gegen keine verschlussrechtlichen Aspekte vertößt, bin ich gerne bereit alles zu erzählen was ihr wissen wollt...
Nachtfurchtr schrieb:
Heutzutage müsste es eine Beschwerdestelle für sowas geben, wo zu Unrecht angehaltene Bürger ihrer Meinung auch mal Luft über Polizeiangestellte machen dürfen, von allen Frei einsehbar und für alle nachzulesen
Wie gesagt so etwas gibt es, dass ist ja der Sinn unsere Rechtssystemes, dass man jedwede Instanz kontrollieren kann, du kannst Dienstbeschwerden einreichen, oder verwaltungsrechtlich Klagen (als beispiel)


Ihr müsst euch das mal vor Augen halten, nahezu jedes polizeiliche Handeln mit dem polizeilichem gegenüber stellt einen Grundrechtseingriff in irgendeiner Form dar. Das grundgesetz und die Grundrechte sind das höchste Rechtsgut in D. ihr könnt euch also vorstellen, dass es kein Agieren ist nach "Lust und Laune"...

Es gibt natürlich einen unterschied von dem, was man im Studium lernt (oder Ausbildung) und dem, was Praktiziert wird.


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

28.08.2011 um 14:20
Also ich habe diese Erfahrung noch nicht gemacht und solange die hinter mir nur mit Blinklicht fahren, lasse ich mich da auch nicht aus der Ruhe bringen da sie ohne Sondersignal kein Wegerecht haben. Blaues Blinklicht hat im Straßenverkehr ohne Sondersignal das gleiche Wegerecht wie gelbes Blinklicht. Von daher würde mich das nicht sonderlich interessieren und ans Bein pinkeln könnten sie mir deswegen auch nicht. Sonst würde ich sie mal belehren über die aktuelle Gesetzgebung.


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

28.08.2011 um 14:32
@Cesair

grad dabei erst..ok..dann sei bitte hoffnungsträger gegen den wachsenden sumpf aus willkür und korruption
ich wünsch dir viel kraft, hast dir keine einfache laufbahn vorgenommen


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28.08.2011 um 17:11
@Rescue1973

is ja gar nicht war..du kannst sonder und wegerecht immer in anspruch nehmen egal mit was du fährst, mit blau oder ohne oder horn oder ohne, ist doch genauso wie mit freiwilligen feuerwehrleuten, die dürfen auch mit ihren privatfahrzeugen schneller fahren, als zulässig, wenn es legitimiert ist. wenndu das blaulicht siehst und du vorsätzlich den weg behinderst, dann bist du genauso dran (natürlich schwer nachzuweisen). aber zur seite musste auf ejden fall fahren wenn beides eingeschalten ist das is ja klar...
Wenndu deine schwangere freundin hinten im auto drinne hast (Auf dem weg ins krnakenhaus) und du über ne rote ampel fährst, bzw schneller als erlaubt, dann nimmst du auch sonder und wegerecht war...

@radioflyer
geb mir mühe ;)


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28.08.2011 um 17:36
@Cesair

Das Wegerecht haste nur, wenn die Blauen und das Horn gemeinsam an sind. Sonderrechte hat der Freiwillige Feuerwehrleut aber es darf nichts dabei passieren, das is klar. Verursachst du aber ohne Horn einen Unfall, bist du von vornherein schuld. Ist das Horn aber an, so muss geprüft werden, inwieweit der Unfall für dich oder besonders den anderen Verkehrsteilnehmer vermeidbar war. Stellt sich raus, dass der andere nicht aufs Horn reagiert hat und du klatschst ihm hintenrein oder in die Seite, weil er über ne Kreuzung bretterte, hat er Mitschuld, nicht aber, wenn dein Horn aus war.

Denn Wegerecht bedeutet, dass dir jeder Platz machen muss, ohne Horn muss aber niemand Platz machen. Du kannst dieses Recht also nur mit Horn und Bommeln in Anspruch nehmen.


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28.08.2011 um 17:41
@Rainlove

Es ist nicht die Schuld der Polizisten, dass sie dich trotzdem durchsuchen müssen.
Du hättest sie ja auch schlicht und einfach anlügen und den ganzen Wagen unter der Fassade voller Rauschgift haben können.
Auf die einfache Behauptung, man habe nichts dabei, können die sich nicht verlassen.

Und ich denke jetzt nicht, dass man jede Woche untersucht wird.
Dafür, dass der Rauschgifthandel bekämpft wird, kann man schon mal eine einzelne Prüfung in Kauf nehmen. Wenn du nichts dabei hattest, ist doch gut.

Aber wie gesagt, hätte auch einfach sein können, dass du lügst, daher die Durchsuchung. Das können die Beamten ja nicht vorher wissen.


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28.08.2011 um 17:42
@Kc

Warum fragen die dann vorher? Is doch eh egal, was man sagt^^


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28.08.2011 um 17:56
@GilbMLRS

Ist halt Pflicht.
Die Amis fragen dich auch bei einem Einreiseformular, ob du Mitglied einer terroristischen Vereinigung bist :D

Man erwartet nicht wirklich eine ehrliche Antwort auf die gestellte Frage aber sie wird sozusagen aus Routine gestellt und um eine Art Vertrauensbasis zu suggerieren.


Ist ähnlich, wie die allgegenwärtige Frage:,,Wie geht`s?"

Die wird auch standardmäßig gestellt, wenn man jemanden trifft, ob es einen jetzt interessiert oder nicht.


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ems ehemaliges Mitglied

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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

28.08.2011 um 17:57
@GilbMLRS
Das Strafmaß richtet sich ja auch danach ob du es zugegeben hast oder nicht.
Deswegen fragen die vorher.


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28.08.2011 um 17:58
Zitat von Rescue1973Rescue1973 schrieb:Blaues Blinklicht hat im Straßenverkehr ohne Sondersignal das gleiche Wegerecht wie gelbes Blinklicht. Von daher würde mich das nicht sonderlich interessieren und ans Bein pinkeln könnten sie mir deswegen auch nicht. Sonst würde ich sie mal belehren über die aktuelle Gesetzgebung.
Meinst du Blinklicht oder Rundumleuchte?

Da hat Blaulicht aber nen anderen Stellenwert wie Gelblicht.
Das Sondersignal (du meinst sicher Martinshorn) ist nur dafür gedacht, wenn man sich Kreuzungen nähert oder sonst nicht gesehen wird. Blaulicht bedeutet immer für nen Fahrzeugführer rechts ran fahren, das lernt man in jeder Fahrschule.


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

28.08.2011 um 18:01
http://th-h.de/infos/jura/sonderwegerecht.php

@GilbMLRS
ja dahingehend hast du recht da hab ich mich recht schwammig ausgedrückt...
die konsequenzen bei einem unfall lasse ich jetzt mal außen vor es ging mir um die verkehrsregeln, welche ich für mich aussetzen kann auch ohne warnsignal


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28.08.2011 um 18:03
@martialis
Zitat von martialismartialis schrieb:Blaulicht bedeutet immer für nen Fahrzeugführer rechts ran fahren, das lernt man in jeder Fahrschule.
nein heißt es nicht, es heißt Platz machen, das kann ebenso durch recht, als auch links ranfahren geschehen... stell dir vor du bist in einer engstelle und kannst nirgends ranfahren und der krankenwagen ist hinter dir...dann kannst du nur platz machen durch möglichst shcnelles herausfahren aus diesem bereich...
aber das Allerschlimmste, was amn tun kann (in den meisten fällen) ist einfach stehen bleiben aprupt und es kommt verdammt häufig vor...


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

28.08.2011 um 18:05
Zitat von CesairCesair schrieb:nein heißt es nicht, es heißt Platz machen, das kann ebenso durch recht, als auch links ranfahren geschehen... stell dir vor du bist in einer engstelle und kannst nirgends ranfahren und der krankenwagen ist hinter dir...dann kannst du nur platz machen durch möglichst shcnelles herausfahren aus diesem bereich...
aber das Allerschlimmste, was amn tun kann (in den meisten fällen) ist einfach stehen bleiben aprupt und es kommt verdammt häufig vor...
Ja, ist mir klar. Die klügste Lösung ist im Normalfall aber beim Rechtsverkehr rechts ran zu fahren und nicht links. Gibt natürlich Situationen, wo man improvisieren muss. Geht ja vom Sinn her nur ums Platz machen.


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akbas ehemaliges Mitglied

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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

28.08.2011 um 18:13
An dieser Stelle möchte ich einer jungen, unbekannten Polizistin ein Kränzchen winden. Folgendes hatte sich zugetragen:

Während einer warmen Sommernacht begannen die Blümchen auf dem Balkon eines Alkoholikers zu welken. In seinem Suff bildete sich der Mann ein, der über ihm wohnende Mieter hätte Gift auf seine Pflänzchen gegossen. Er rief die Polizei, um Anzeige zu erstatten. Wach geworden, durch den Lärm, hörte ich, mit welch außerordentlicher Geduld die Polizistin den Mann beruhigte und ihm riet, die Pflänzchen bei grosser Hitze häufiger zu gießen. Es dauerte über eine halbe Stunde, bis sich der Mann beruhigt hatte. Das hat die junge Polizisten fein gemacht!


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merit ehemaliges Mitglied

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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

28.08.2011 um 18:22
so was nennt man auch --Unterstellungen-- und sind strafbar, also aufpassen mit irgend jemand zu Beschuldigen ohne beweise geht der Schuss meistens nach hintenloss.


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31.08.2011 um 13:10
Mir is eigentlich egal was ihr von meiner Meinung haltet und lustig wie empfindlich manche sind!
1.ich habe privat noch nie die Polizei gerufen...
2. Hab noch nie jemanden angezeigt...
3. Letztes Jahr beim strassenfest war mein couseng besoffen und hat son Spruch gebracht " Polizei dein Freund und Helfer, brauchst se nich also hilf dir selber", darauf hin wurde er in einen Polizei Wagen gezogen, von zwei Polizisten vermöbelt vom feinsten.....die wurden dann übrigens suspendiert....
4. Saß och mal in der ausnüchterungszelle u d wollte was zutrinken, hat sie nen Becher genommen und hat so das ich es sehen konnte Wasser aus dem Klo geholt und mir das angeboten....
Ich könnt hier noch tausend Punkte aufzählen aber muss arbeiten damit ich ihre Gehälter bezahle.....
Nich alles sind gleich aber is halt meine Erfahrung.....


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

31.08.2011 um 13:19
Sauerei das im Eingangspost!

Also wirklich, sie hätten absolut langsamer fahren müssen, immerhin treten die Assis auf den Bahnhöfen ja merhmals zu.

Die wären sicherlich noch dagewesen wenn die Polizei aufmerksam gefahren wäre!

Deswegen einen beinah Unfall in Kauf zu nehmen ist ja lächerlich.
Die Polizei eh,... denkt auch die kann sich alles erlauben wenn sie aufm Weg zu nem Einsatz ist!


[/ironie]


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Doors ehemaliges Mitglied

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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

31.08.2011 um 13:34
Ja, böse Polizei, böse Rettungsdienste, böse Feuerwehr. Machen nichts als Lärm und gefährden andere Leute. Verbieten sollte man die!


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

01.09.2011 um 00:29
Bei der Polizei gibts ein paar schwarze Schafe - wie in jeder anderen Berufsgruppe auch.


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

01.09.2011 um 23:43
@Cesair

Ich glaube du kennst die Gesetzeslage nicht.


§ 35 STVO - SONDERRECHTE
§ 35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.

(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,

1. wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,

2. im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

(3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.

(4) Die Beschränkungen der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

(5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt auch für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

§ 38 STVO - BLAUES BLINKLICHT UND GELBES BLINKLICHT
§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

@martialis

Nein. Das ist nicht so. Wenn ein Einsatzfahrzeug nur mit blauem Blinklicht fährt, hat dieses kein Wegerecht. Es warnt lediglich vor Gefahr. Natürlich würde man rein praktisch dieses Fahrzeug vorbeilassen, jedoch von der Gesetzeslage ist man dazu nicht verpflichtet. Siehe @Cesair. Habe dort die Gesetzeslagen obendrüber eingefügt. Lernt eine Fahrschule ihren Fahrschülern etwas anderes, ist das falsch. Ich würde mich im übrigen auch nicht darauf verlassen, dass alles, was du in der Fahrschule lernst, richtig ist. Hab damals wie ich den Führerschein gemacht habe, die Situation gehabt in der Theoriestunde, dass der Ausbilder auch nicht Bescheid wusste. Daraufhin habe ich ihm gesagt wie es richtig ist. Es ging dabei allerdings nicht um Sonder - und Wegerecht, sondern um Kraftstoffverbrauch in der Stadt und richtiges fahren mit dem Fahrzeug. Konnte ihm deswegen die richtige Auskunft geben weil ich das als KFZ - Mechaniker lernen musste und täglich anwenden musste. Also soviel dazu zum richtigen Ausbilden der Fahrschüler.

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Quelle : http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/stvo/s-38-blaues-blinklicht-und-gelbes-blinklicht

Das ist nur das ist ausschlaggebend und da steht nirgendwo was drin, dass ich jemanden Wegerecht gewähren muß, wenn er nur blaues Blinklicht an hat. Siehe § 38 STVO.


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