Jugendarrest
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Jugendarrest
01.05.2011 um 22:33@Kodo
Kodo schrieb: @mexdexxDas wichtigste hier ist eine gut vorberreitetet Verteidigung. ;)
das liegt alleine am verständnis des richters und der einsicht des angeklagten.
Jugendarrest
01.05.2011 um 22:34@Kodo
Da es alles in den letzten zwei Jahren passiert sein soll, wird es mit dem Verständnis eher nicht so weit her sein.
Da es alles in den letzten zwei Jahren passiert sein soll, wird es mit dem Verständnis eher nicht so weit her sein.
Jugendarrest
01.05.2011 um 22:35Da es alles in den letzten zwei Jahren passiert sein soll, wird es mit dem Verständnis eher nicht so weit her sein.
wenn dem so war-ist sie doch gar nicht strafmündig....
wenn dem so war-ist sie doch gar nicht strafmündig....
Jugendarrest
01.05.2011 um 22:37Jugendarrest
01.05.2011 um 22:39@farkas1
Stimmt wohl, da wären einige Erklärungen noch ganz erhellend. Es klang ja so, als ob die TE für all die erwähnten Dinge nun zur Rechenschaft gezogen werden soll, allerdings ließe sich das mit dem Zeitraum und ihrem Alter nicht wirklich vereinbaren.
Stimmt wohl, da wären einige Erklärungen noch ganz erhellend. Es klang ja so, als ob die TE für all die erwähnten Dinge nun zur Rechenschaft gezogen werden soll, allerdings ließe sich das mit dem Zeitraum und ihrem Alter nicht wirklich vereinbaren.
Jugendarrest
01.05.2011 um 22:40das andere kann schon an einem tag passen ,besoffen, fahren mit roller, schlägerei warum nicht
Jugendarrest
01.05.2011 um 22:41wenn die geschichte hier stimmen sollte,wird si nur bestraft ,für alles was nach dem 14.lebensjahr passiert ist,,und mit verlaub --meineid bei einem kind habe ich ja noch nie gehört...
Jugendarrest
01.05.2011 um 22:43das andere kann schon an einem tag passen ,besoffen, fahren mit roller, schlägerei warum nicht
dann frage ich mich : ist sie elternlos ??
dann frage ich mich : ist sie elternlos ??
Jugendarrest
01.05.2011 um 22:44@farkas1
Bei Jugendlichen, die zwischen 14 und 18 Jahre, in Ausnahmen bis 21 Jahre alt sind, wird Falschaussage vor dem Jugendgericht nach dem Jugendstrafrecht verhandelt
Bei Jugendlichen, die zwischen 14 und 18 Jahre, in Ausnahmen bis 21 Jahre alt sind, wird Falschaussage vor dem Jugendgericht nach dem Jugendstrafrecht verhandelt
Jugendarrest
01.05.2011 um 22:45@farkas1
Mit 16 Jahren bist du eidesmündig. Dann kann der Richter von dir Aussagen unter Eid verlangen. Wenn du unter Eid die Unwahrheit sagst, machst du dich wegen Meineides strafbar. Im Erwachsenenstrafrecht, das heißt bei Tätern über 21 Jahren, wird Meineid mit Freiheitsentzug bestraft.
Mit 16 Jahren bist du eidesmündig. Dann kann der Richter von dir Aussagen unter Eid verlangen. Wenn du unter Eid die Unwahrheit sagst, machst du dich wegen Meineides strafbar. Im Erwachsenenstrafrecht, das heißt bei Tätern über 21 Jahren, wird Meineid mit Freiheitsentzug bestraft.
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01.05.2011 um 22:48vielleicht deshalb die sozialstunden.
Jugendarrest
01.05.2011 um 22:49Jugendarrest
01.05.2011 um 22:51@mexdexx
jeep und einiges andere wahrscheinlich auch.....
hier stellen sich mir viel mehr andere fragen: wem gehörte der roller ?
was ist mit den eltern etc. ppp,
jeep und einiges andere wahrscheinlich auch.....
hier stellen sich mir viel mehr andere fragen: wem gehörte der roller ?
was ist mit den eltern etc. ppp,
Jugendarrest
01.05.2011 um 22:53@farkas1
farkas1 schrieb: @mexdexxGute frage ja ;)))
jeep und einiges andere wahrscheinlich auch.....
hier stellen sich mir viel mehr andere fragen: wem gehörte der roller ?
was ist mit den eltern etc. ppp,
Jugendarrest
01.05.2011 um 23:01Mich würde ehrlich eine kleine "Stellungnahme" des TE zu den Fragen hier interessieren! Traut sich anscheinend nichts mehr schreiben...
Naja... Ein "Diskussionsleiter" ist was anderes.
Naja... Ein "Diskussionsleiter" ist was anderes.
Jugendarrest
02.05.2011 um 00:18Nunja, unabhängig davon, was sie in ihrem Alter schon alle angestellt hat, sie ist 14. Ich glaube ich war mit 14 um 23 Uhr schon im Bett ;)