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Jugendarrest

84 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anzeigen, Jugendarrest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Kodo ehemaliges Mitglied

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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:30
@mexdexx
das liegt alleine am verständnis des richters und der einsicht des angeklagten.


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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:33
@Kodo
Zitat von KodoKodo schrieb: @mexdexx
das liegt alleine am verständnis des richters und der einsicht des angeklagten.

Das wichtigste hier ist eine gut vorberreitetet Verteidigung. ;)


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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:34
@Kodo
Da es alles in den letzten zwei Jahren passiert sein soll, wird es mit dem Verständnis eher nicht so weit her sein.


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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:35
Da es alles in den letzten zwei Jahren passiert sein soll, wird es mit dem Verständnis eher nicht so weit her sein.


wenn dem so war-ist sie doch gar nicht strafmündig....


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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:37
@farkas1

Das ist richtig die Taten vor ihren 14 Lebensjahr dürfen nicht berücksichtigt werden.


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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:39
@farkas1
Stimmt wohl, da wären einige Erklärungen noch ganz erhellend. Es klang ja so, als ob die TE für all die erwähnten Dinge nun zur Rechenschaft gezogen werden soll, allerdings ließe sich das mit dem Zeitraum und ihrem Alter nicht wirklich vereinbaren.


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Kodo ehemaliges Mitglied

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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:40
das andere kann schon an einem tag passen ,besoffen, fahren mit roller, schlägerei warum nicht


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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:41
wenn die geschichte hier stimmen sollte,wird si nur bestraft ,für alles was nach dem 14.lebensjahr passiert ist,,und mit verlaub --meineid bei einem kind habe ich ja noch nie gehört...


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Kodo ehemaliges Mitglied

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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:42
@farkas1
ich auch nicht


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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:43
das andere kann schon an einem tag passen ,besoffen, fahren mit roller, schlägerei warum nicht

dann frage ich mich : ist sie elternlos ??


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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:44
@farkas1

Bei Jugendlichen, die zwischen 14 und 18 Jahre, in Ausnahmen bis 21 Jahre alt sind, wird Falschaussage vor dem Jugendgericht nach dem Jugendstrafrecht verhandelt


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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:45
@mexdexx
das ist richtig

daher meine frage : wie alt war sie ???


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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:45
@farkas1

Mit 16 Jahren bist du eidesmündig. Dann kann der Richter von dir Aussagen unter Eid verlangen. Wenn du unter Eid die Unwahrheit sagst, machst du dich wegen Meineides strafbar. Im Erwachsenenstrafrecht, das heißt bei Tätern über 21 Jahren, wird Meineid mit Freiheitsentzug bestraft.


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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:46
@mexdexx

aehm ja--so habe ich das mal gelernt :-)


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Kodo ehemaliges Mitglied

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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:48
vielleicht deshalb die sozialstunden.


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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:49
@farkas1

Aber das sie ja erst 14 ist, ist das mit dem "Meineid" schon mal vom Tisch ;)))


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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:51
@mexdexx
jeep und einiges andere wahrscheinlich auch.....

hier stellen sich mir viel mehr andere fragen: wem gehörte der roller ?

was ist mit den eltern etc. ppp,


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Jugendarrest

01.05.2011 um 22:53
@farkas1
Zitat von farkas1farkas1 schrieb: @mexdexx
jeep und einiges andere wahrscheinlich auch.....

hier stellen sich mir viel mehr andere fragen: wem gehörte der roller ?

was ist mit den eltern etc. ppp,

Gute frage ja ;)))


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cage ehemaliges Mitglied

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Jugendarrest

01.05.2011 um 23:01
Mich würde ehrlich eine kleine "Stellungnahme" des TE zu den Fragen hier interessieren! Traut sich anscheinend nichts mehr schreiben...
Naja... Ein "Diskussionsleiter" ist was anderes.


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Jugendarrest

02.05.2011 um 00:18
Nunja, unabhängig davon, was sie in ihrem Alter schon alle angestellt hat, sie ist 14. Ich glaube ich war mit 14 um 23 Uhr schon im Bett ;)


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