Jugendarrest
01.05.2011 um 21:39@Mexxdexx
Deswegen steht da ja auch "richterliche Anordnung" und ohne die geht es nunmal nicht. ;)
Deswegen steht da ja auch "richterliche Anordnung" und ohne die geht es nunmal nicht. ;)
Wolfshaag schrieb: Trotzdem kommst Du nicht wegen einer Anzeige in den Jugendarrest, sondern nur durch Verurteilung, bzw. richterliche Anordnung, gem. §.13 Abs. 2 Nr. 3 Jugendgerichtsgesetz – JGG....auf Seite 1 kannst Du das nachlesen. ;)
sweetvampir schrieb:eine anzeige wegen fahren mit einem roller der 130 mit 50 zulassung fährt ohne helm ohne fühererschein mit 14 jahren..... dann schwere körperverletzung... drei falschaussagen ..... verweigerungen von sozialstunden... und fahren mit alkohol einfluss......ok dann doch eher gleich Steinbruch in Sibirien. Jeder kann mal ne Dummheit machen aber wenn ich sowas von nem 14 Jährigen lese dann denke ich mir doch das hier so einiges nemmer passt .