Jugendarrest
01.05.2011 um 22:05Hängt auch vom Richter ab. Wenn vorher nie was gewesen ist, dann wirste vielleicht noch mal mit nem blauen Auge davon kommen.
sweetvampir schrieb: mein gott ey ihr denkt alle das is mir scheiß egal eyRichtig, WIR denken alle, ganz im Gegensatz zu Dir offenbar!...ach ja und ey!
Kodo schrieb: wenn das alles im zusammenhang steht zählt immer nur das schwerste vergehen, das andereBlödsinn!
wird zwar berücksichtigt aber das schlimmste ist nunmal die körperverletzung.
und da muss dann abgewogen werden ob bedingt schuldunfähigkeit besteht.
wenn du desöfteren unter alkohol straftaten begehst wirst du indirekt wegen der straftaten
aber hauptsächlich weil du alkohol getrunken hast verurteilt.
sweetvampir schrieb: eine anzeige wegen fahren mit einem roller der 130 mit 50 zulassung fährt ohne helm ohne fühererschein mit 14 jahren..... dann schwere körperverletzung... drei falschaussagen ..... verweigerungen von sozialstunden... und fahren mit alkohol einflussZum einen, ist das was Du da erzählst (kodo) einfach mal Unfug, zum Anderen wird sie all das wohl kaum an eimem Tag begangen haben..