Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Jugendarrest

84 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anzeigen, Jugendarrest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:05
Hängt auch vom Richter ab. Wenn vorher nie was gewesen ist, dann wirste vielleicht noch mal mit nem blauen Auge davon kommen.


melden

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:05
@sweetvampir

Waren diese Falschaussagen unter Eid?


melden
Kodo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:05
guten rechtsanwalt, und versuchen einen vergleich zu schliessen.


melden
Kodo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:07
den richtern und dir bringt es nicht wenn du einfährst. einfahren tust du wenn du das nicht einsiehst das es scheisse war.


melden

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:07
ja denk ich auch is das beste mehr kann man denk ich nich machen


melden
Kodo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:08
lass dir das ne lehre sein.


melden

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:08
@sweetvampir

Sorry, aber mit 14 war mein schlimmstes "Verbrechen" das ich einen Playmobil-Soldaten geklaut hatte...

Dir gehört einfach mal der Arsch versohlt und dann ein vernüftiges Vorbild geboten.
Wie kann man mit 14 schon so einen Scheiss machen, ohne rot zu werden?


melden

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:08
Schwere Körperverletzung und dreimal Falschaussagen ... ich glaube, sowas wird doch sehr übel genommen, zwischen Körperverletzung und schwerer Körperverletzung besteht schon ein gewisser Unterschied


melden

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:10
mein gott ey ihr denkt alle das is mir scheiß egal ey


1x zitiertmelden

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:11
@Thalassa

Nun es kommt auch darauf ob sie bei den Falschaussagen unter Eid stand oder nicht.


melden

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:12
Naja ich denke sie weiß jetzt was ungefähr auf sie zukommen wird. Jetzt Moralpredigten halten nützt da wohl nix.


melden

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:13
@sweetvampir
Zitat von sweetvampirsweetvampir schrieb: mein gott ey ihr denkt alle das is mir scheiß egal ey
Richtig, WIR denken alle, ganz im Gegensatz zu Dir offenbar!...ach ja und ey!


melden

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:14
@sweetvampir

Wir denken garnichts, wir kennen dich ja nicht - nur, bei deiner Aufzählung erweckst du schon den Eindruck, nicht allzu einsichtig gewesen zu sein ...
Immerhin hattest du die Chance Sozialstunden abzuleisten - die hast du ja auch nicht genutzt


melden
Kodo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:18
@mexdexx
wenn das alles im zusammenhang steht zählt immer nur das schwerste vergehen, das andere
wird zwar berücksichtigt aber das schlimmste ist nunmal die körperverletzung.
und da muss dann abgewogen werden ob bedingt schuldunfähigkeit besteht.
wenn du desöfteren unter alkohol straftaten begehst wirst du indirekt wegen der straftaten
aber hauptsächlich weil du alkohol getrunken hast verurteilt.


1x zitiertmelden

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:23
@Kodo
Du meinst den § 323a ?


melden
Kodo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:25
stgb vollrausch


melden
Kodo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:27
ich spreche da aus lANGJÄHRIGER erfahrung aber von seiten der anklagebank her.


melden

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:27
es stellt sich doch hier die frage :wie alt war sie zur tatzeit


melden

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:27
@Kodo
Der § 154 wieg Schwerer als der § 223 wenn es ein § 154 zur Anwendung kommt.


melden

Jugendarrest

01.05.2011 um 22:29
@Kodo
Zitat von KodoKodo schrieb: wenn das alles im zusammenhang steht zählt immer nur das schwerste vergehen, das andere
wird zwar berücksichtigt aber das schlimmste ist nunmal die körperverletzung.
und da muss dann abgewogen werden ob bedingt schuldunfähigkeit besteht.
wenn du desöfteren unter alkohol straftaten begehst wirst du indirekt wegen der straftaten
aber hauptsächlich weil du alkohol getrunken hast verurteilt.
Blödsinn!
Zitat von sweetvampirsweetvampir schrieb: eine anzeige wegen fahren mit einem roller der 130 mit 50 zulassung fährt ohne helm ohne fühererschein mit 14 jahren..... dann schwere körperverletzung... drei falschaussagen ..... verweigerungen von sozialstunden... und fahren mit alkohol einfluss
Zum einen, ist das was Du da erzählst (kodo) einfach mal Unfug, zum Anderen wird sie all das wohl kaum an eimem Tag begangen haben..


Wäre "Einschläfern" eine Lösung? (natürlich nicht ernst gemeint) :)


melden