@tektonNaja er ist ja gesetzlich verpflichtet, so ist das ja nicht.Zum Glück.
und eine mutter die ihr kind auf grund der Zahlungseinstellungen verhungern lässt gehört ins gefängniss.
Immerhin hat sie 3 Monate Zeit sich zu überlegen,ob sie es will.
Kann sie das Kind auf Grund der Zahlungseinstellung nicht allein versorgen gibt es immernoch den Unterhaltsvorschuß vom J.A., das sich das Geld notfalls Gerichtlich vom Vater wiederholt.
Also Möglichkeiten ein Kind in Deutschland zu versorgen gibt es zu genüge.
Ich erwähne bewusst nur Deutschland, da ich die Unterstützungen der anderen Länder nicht weiß.
@jofeNa dann hoffen wir mal das alles gut abgeregelt wurde und sie zumindest im freundschaftlichen Verhältnis zusammenleben können