@braindrain Aus der
Polizeilichen Kriminalstatistik ist aber bekannt,
dass in den letzten Jahren bis zu 30 % der
nichtdeutschen Tatverdächtigen nicht zur
Wohnbevölkerung in Deutschland gehörten.
Obwohl sich aus methodischen Gründen somit
keine Verurteiltenziffern für die Ausländer
berechnen lassen (siehe 2.4), ist davon auszugehen,
dass – bezogen jeweils auf die gemeldete
Wohnbevölkerung – deutlich mehr Ausländer
verurteilt werden als Deutsche. Unabhängig von
der Staatsangehörigkeit ist die strafrechtliche
Auffälligkeit maßgeblich von ökonomischen und
sozialen Rahmenbedingungen abhängig. Diese
sind für die Ausländer in Deutschland vergleichsweise
ungünstiger.