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Schwuler kleiner Bruder

640 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Homosexualität ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 16:21
Mir gehts gegenb den Strich, dass man Beziehung gleich mit Sex gleichsetzt.

Wenn der Junge schwul ist, ist das okay, wenn man mal von der Tatsache absieht, dass der Partner 55 Jahre alt ist und du net weisst, ob sie wirklich was miteinander machen. Nicht jeder Schwule ist auf Sex aus, das ist die Masche der "Quotenschwulen" in den Medien, wie dem Fernsehen oder rechtsradikalen Organisationen.

Sprich mit ihm offen und im Vertrauen drüber und kläre ihn auf, was das für Konsequenzen rechtlicherseits für seinen Freund hat.
Dazu solltest du aber deine Scheuklappen ausziehen und akzeptieren, dass er sich einfach noch entdecken will. Ab 18 darf er eh machen was er will...


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 16:22
@tekton
Zitat von tektontekton schrieb:gute nacht deutschland!
Warum? Rechtlich macht es nun mal keinen Unterschied, ob der ältere Part in dieser Beziehung 25, 55 oder 75 ist. Wäre er 25, würdest du dann auch so reagieren?


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 16:23
@Gruselschinken


Was soll denn ein 55 Jähriger Schwuler sonst von men 15 Jährigen wollen wenn sie ne Beziehung haben??

Das ist naiv zu denken das hier kein Sex gewollt ist


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 16:23
@tekton

Ich weiß nich, ob du schonmal in Deutschland warst aber hier sind 15-jährige teilweise sexuell aktiver als 40-jährige. Man sollte nicht alles generell verbieten, es geht darum, diese Jugendlichen so schonend wie möglich heranzuführen, dafür gibt es die sexuelle Selbstbestimmug, weil es nunmal den Hormonen egal ist, welches Alter im Pass des Jugendlichen steht. Und wie es bereits geschrieben wurde, ist man mit 15 immernoch im Schutzalter und zwar im Übergang zwischen dem völligen Verbot sexueller Handlungen und der völligen Freiheit, das heißt, in dem Alter ist es noch viel einfacher für Eltern etc. in die Entscheidungen des Jugendlichen einzugreifen. Dafür nennt man es Schutzalter.

Denn es existiert ab 21 keine weitere Altersgrenze mehr, die strafrechtlich zur Unterscheidung dient. Demzufolge ist es egal, ob der Partner 22 oder 55 ist.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 16:25
Aber echt! Gute Nacht!

@Gruselschinken

Ich denke nicht, dass die beiden eine Beziehung haben im Sinne von Opa und Enkel. Da geht es nicht um Sex. Du hast absolut recht.

Aber auch an @GilbMLRS

Bei dem was ich von Dir lese könnt ich kotzen. Es gibt ein moralisches Gesetz in jedem normalen Menschen. Nur Psychopathen haben sowas nicht. Ich brauche kein Gesetz um es amoralisch zu finden, wenn 55-jährige mit 15-jährigen in welcher Form auch immer verkehren. Angenommen es gäbe kein Gesetz dagegen - wäre es dann in Ordnung? Wenn du so denkst, dann biste ne kranke Sau.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 16:25
@insideman

Worum gehts dir eigentlich? Alle Jugendlichen als unmündige Säuglinge zu deklarieren oder alle Älteren als rücksichtslose geile Böcke?


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 16:28
deine eltern könnten angezeigt werden,wegen verletzung der aufsichtspflicht...
das geht garnicht,,da würden sogar nciht eltern einschreiten


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 16:29
@GilbMLRS

Mir gehts darum dass ich es nicht abkann wenn ein 55 Jähriger mit nem 15 Jährigen ne Beziehung hat.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 16:33
@weethas

Was "wäre wenn aber hätte könnte" tut garnichts zur Sache. Laut dem Gesetz ist es nunmal legal und jeder Jugendliche tickt anders. Was wäre denn, wenn sich der Junge in seine 40-jährige Lehrerin verschießt? Ich muss sagen, dass ich als Jugendliche auch in so manche Frau in dem Alter (damals Andy McDowell rrrr) verschossen war.....findest du das genauso krank? Weil am Tatsachenbestand ändert das rein garnix. Ich denke eher, das, was du wirklich krank findest ist, dass sich der Junge nicht zünftig inne Frau verliebt hat sondern in einen Mann....uuuuh wie abartig.

Jemand hatte es hier schonmal geschrieben....der Kerl is 15 und nicht 5. Es gibt keinen Grund, pauschal alle unter 18 zu entmündigen und zu denken, sie wären nicht Herr über ihre Entscheidungen. Ich bin genauso gegen Missbrauch, wie alle hier, wenns aber kein Missbrauch ist sondern von beiden Seiten einvernehmlich geregelt ist ohne Ausnutzung iwelcher Verhältnisse, dann soll ein 15jähriger machen, wonach ihm beliebt. Wenn ers nich mag, dann kann er immernoch die Beziehung beenden.

Wenn dus nicht raffst....dein Problem, das macht mich noch lange nich krank, da ich solche Beziehungen nicht befürworte aber wenigstens in der Lage bin, die Rechtssituation klarzustellen und dem Jugendlichen eigenverantwortliches Handeln einzuräumen ohne mit Schaum vorm Mund irgendwelche "Nudel ab"-Fantasien zu plärren.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 16:38
Mir gehts darum dass ich es nicht abkann wenn ein 55 Jähriger mit nem 15 Jährigen ne Beziehung hat.

Kann ich auch nich ab....is aber nunmal so. Auch das ist Freiheit, dass man selber entscheiden kann, was man macht ohne, dass es andere gut finden. Die Möglichkeit der ANzeige besteht doch, wenn das Gericht befindet, dass der Jugendliche noch nicht reif genug ist, dann gibts ne Bestrafung für den Alten, wenn das Gericht befindet, dass der Jugendliche eigenverantwortlich handeln kann und die nötige Reife besitzt.....tja, dann könnt ihr euch auf den Kopf stellen, man ist ab 14 nunmal kein Kind mehr.

Hier gehts einzig uns allein ums Gesetz, welches übrigens von Leuten ausgearbeitet wurde, die sich mit den Gegebenheiten ein bisschen besser beschäftigt haben als wir alle zusammen.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 16:39
dass ich als Jugendliche

dass ich als Jugendlicher* so musses heißen


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 16:41
@GilbMLRS

Du hast keine Ahnung vom Gesetz:

http://lawww.de/Library/stgb/180.htm

Auch wenn es einvernhemlich geregelt, KANN der Mann angezeigt werden und würde auch bestraft werden, egal wie sehr der Junge im Gereichtssaal weint, dass sein Schatz ins Gefängnis muss. Und keiner kann mir erzählen, dass es nicht zu sexuellen Handlungen kam und kommt. Wie naiv seid ihr? Die einzig gute Beziehung zwischen 15- und 55-jährigen ist die eines Schülers und eines Meisters in einem buddhistischen Kloster. Raffs endlich mal.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 16:42
es ist nicht legal,er ist minderjährig,,noch keie 16,,dr alte mann ist krank@GilbMLRS

verlieben darf sich ein junge ja,soland die liebende person nicht mit ihm oder ihr anfängt..mann oh mann.
das ist krankund von wegen legal


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 16:42
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Hier gehts einzig uns allein ums Gesetz, welches übrigens von Leuten ausgearbeitet wurde, die sich mit den Gegebenheiten ein bisschen besser beschäftigt haben als wir alle zusammen.
Irgendwie ist die Diskussion hier unnötig. Nicht wegen uns, aber aufgrund der verschiedenen Gesetze kann ich hier nicht mal diese kritisieren, hier passt es in dem Fall ja für mich.

Ich nehme allerdings stark an dass der betroffene Junge in Deutschland lebt^^


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 16:43
@sandy4483


Natürlich ist es in Deutschland legal, es wurden schon genug Links eingestellt, muss du nur lesen


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 16:44
@weethas

Ich poste es jetzt zum xten mal:

Über die Vorschriften des § 182 StGB Absätze 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 StGB Absatz 3 bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden.[2] Bereits der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 Absatz 3 ist strafbar. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten, für den Fall, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist.

Soso, scheinbar hat der Bundesgerichtshof auch keine Ahnung vom Gesetz wa? Hat ja nur diese Entscheidung getroffen. Also lies gefälligst auch mal meine Posts.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 16:45
@weethas
Zitat von weethasweethas schrieb:Die einzig gute Beziehung zwischen 15- und 55-jährigen ist die eines Schülers und eines Meisters in einem buddhistischen Kloster
Wenn du wüßtest, was in buddhistischen Klöstern so abgeht...


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 16:50
@GilbMLRS

Dann betrachten wir doch mal die gesamte Familiensituation. Wer ein wenig Ahnung von Psychologie hat, wird verstehen, dass der Junge definitiv eine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung hat.
Der Vater schlägt der großen Bruder, dies bekommt der kleine mit. Die Mutter säuft.
Diese beiden Sachen deuten darauf hin, dass es keine Liebe in der Familie gibt. Betrachte mal alle Fakten und du wirst sehen, dass der alte kranke Mann, den armen kleinen ungeliebten Jungen ausnutzt. Endlich bekommt der kleine mal wieder Aufmerksamkeit und gute Gefühle.

@insideman

Es ist NICHT legal. Ich habe auch genug Links gepostet, dass es NICHT legal ist.
Es kann legal sein, wenn die Psychologen eine Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung attestieren würden, was bei dem Jungen hier aber nicht der Fall wäre.


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