Schwuler kleiner Bruder
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Schwuler kleiner Bruder
29.01.2010 um 15:08@tekton
Zur Straftat wird es erst wenn es zu sexuellen Handlungen kommt.
Klar kann man den Mann jetzt anklagen, aber dann sagen beide ganz einfach, es kam und kommt nicht zu sexuellen Handlungen und das Verfahren wird eingestellt. Wie will man denn das Gegenteil beweisen?
tekton schrieb:also Straftat, der Junge ist 15! Hatte also doch recht mit der Altersgrenze von 16 Jahren!Nein, es ist keine Straftat.
Zur Straftat wird es erst wenn es zu sexuellen Handlungen kommt.
Klar kann man den Mann jetzt anklagen, aber dann sagen beide ganz einfach, es kam und kommt nicht zu sexuellen Handlungen und das Verfahren wird eingestellt. Wie will man denn das Gegenteil beweisen?
Schwuler kleiner Bruder
29.01.2010 um 15:10@Bukowski
Mit einer richtigen Mutter wäre das auch kein Problem. Dann würde man den Kontakt verbieten und DANN wäre auch das strafbar.
Mit einer richtigen Mutter wäre das auch kein Problem. Dann würde man den Kontakt verbieten und DANN wäre auch das strafbar.
Schwuler kleiner Bruder
29.01.2010 um 15:11@insideman
Mit welcher Begründung will man denn den Mann von dem 15 jährigen gerichtlich fernhalten?
insideman schrieb:Dann würde man den Kontakt verbieten und DANN wäre auch das strafbar.Wie soll das funktionieren?
Mit welcher Begründung will man denn den Mann von dem 15 jährigen gerichtlich fernhalten?
Schwuler kleiner Bruder
29.01.2010 um 15:13Mit der Begründung dass eine Gefahr ausgeht er könnte ihn sexuell verführen, und damit mißbrauchen. Stichwort Nacktfoto.
Als Eltern hat man wohl das Recht nen perversen 55 Jährigen von seinem Kind fernzuhalten.
Als Eltern hat man wohl das Recht nen perversen 55 Jährigen von seinem Kind fernzuhalten.
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29.01.2010 um 15:16@insideman
Nur weil die Gefahr besteht, das es zu sexuellen Handlungen kommt, kann man den Mann nicht anklagen.
Da könnte ich ja auch wenn ich eine Tochter hätte die mit einem Jungen zusammen ist den ich nicht leiden kann den Jungen wegen Vergewaltigung anklagen, weil die Gefahr besteht, dass er sie vergewaltigen könnte. :|
insideman schrieb:Mit der Begründung dass eine Gefahr ausgeht er könnte ihn sexuell verführen, und damit mißbrauchen. Stichwort Nacktfoto.Er hat von ihm Nacktfotos gemacht?
Nur weil die Gefahr besteht, das es zu sexuellen Handlungen kommt, kann man den Mann nicht anklagen.
Da könnte ich ja auch wenn ich eine Tochter hätte die mit einem Jungen zusammen ist den ich nicht leiden kann den Jungen wegen Vergewaltigung anklagen, weil die Gefahr besteht, dass er sie vergewaltigen könnte. :|
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29.01.2010 um 15:18@Bukowski
Der Junge hatte ein Nacktfoto von dem Alten auf dem Handy.Und hier geht es nicht so sehr ums verklagen sondern den Kontakt verbieten. Und wenn der alte Perverse sich nicht dran hält dann gibts ne Klage.
Der Junge hatte ein Nacktfoto von dem Alten auf dem Handy.Und hier geht es nicht so sehr ums verklagen sondern den Kontakt verbieten. Und wenn der alte Perverse sich nicht dran hält dann gibts ne Klage.
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29.01.2010 um 15:19@helpme
Gibts Anzeichen ,Aussagen dass es zu sexuellen Handlungen gekommen ist?
Das ist hier nicht ersichtlich.Auch das "Petting" ( danke Bravo) ist hier schon verboten.
Gibts Anzeichen ,Aussagen dass es zu sexuellen Handlungen gekommen ist?
Das ist hier nicht ersichtlich.Auch das "Petting" ( danke Bravo) ist hier schon verboten.
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29.01.2010 um 15:23@helpme
hat es @helpme nicht so hingestellt, dass es sicherlich zu sexuellen handlungen kommt? hat er nicht vom austausch von nacktbildern gesprochen?
muss man jetzt warten bis dem kleinen der hintern blutet um es wirklich hieb und stichfest nebst gentest beweisen zu können. wenn ein so trifftiger verdacht besteht, sollte man sofort zu den behörden kontakt aufnehmen - wenn nichts dran ist, wird es sich in wohlgefallen auflösen. wenn doch, dann haben menschen wie du weggesehen!
hat es @helpme nicht so hingestellt, dass es sicherlich zu sexuellen handlungen kommt? hat er nicht vom austausch von nacktbildern gesprochen?
muss man jetzt warten bis dem kleinen der hintern blutet um es wirklich hieb und stichfest nebst gentest beweisen zu können. wenn ein so trifftiger verdacht besteht, sollte man sofort zu den behörden kontakt aufnehmen - wenn nichts dran ist, wird es sich in wohlgefallen auflösen. wenn doch, dann haben menschen wie du weggesehen!
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29.01.2010 um 15:25@Bukowski
die eltern sind immer noch erziehungsberechtigt und da funktioniert eine kontaktsperre ganz gut - ganz davon zu schweigen den jungen mit dem mann in urlaub fahren zu lassen.
die eltern sind immer noch erziehungsberechtigt und da funktioniert eine kontaktsperre ganz gut - ganz davon zu schweigen den jungen mit dem mann in urlaub fahren zu lassen.
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29.01.2010 um 15:25@insideman
insideman schrieb:Der Junge hatte ein Nacktfoto von dem Alten auf dem Handy.Das ist nicht illegal.
insideman schrieb:Und hier geht es nicht so sehr ums verklagen sondern den Kontakt verbieten.Ja, aber mit welchem Recht sollte man den Kontakt verbieten?
Schwuler kleiner Bruder
29.01.2010 um 15:26@Bukowski
Bukowski schrieb:Ja, aber mit welchem Recht sollte man den Kontakt verbieten?mit dem des erziehungsberechtigten!
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29.01.2010 um 15:26sagt mal seit ihr so hinter dem mond oder bin ich grad im falschen film??
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29.01.2010 um 15:27Schwuler kleiner Bruder
29.01.2010 um 15:27@Bukowski
Weil ein 55 Jähriger eine Beziehung mit ihm will?
Wenn das kein Grund ist den Kontakt zu verbieten dann weiß ich auch nicht mehr weiter.
Ich hoffe nicht dass dein Sohn/ Tochter solltest du mal bekommen, in diese Lage geraten.Ich denke aber du würdest das auch nicht dulden, wie jeder vernünftige Mensch.
Weil ein 55 Jähriger eine Beziehung mit ihm will?
Wenn das kein Grund ist den Kontakt zu verbieten dann weiß ich auch nicht mehr weiter.
Ich hoffe nicht dass dein Sohn/ Tochter solltest du mal bekommen, in diese Lage geraten.Ich denke aber du würdest das auch nicht dulden, wie jeder vernünftige Mensch.
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29.01.2010 um 15:28@tekton
Welcher Paragraph würde hier den greifen?
Die beiden verstoßen gegen keine Gesetze.
tekton schrieb:mit dem des erziehungsberechtigten!Man kann nicht einfach den Kontakt zu jemandem gesetzlich verbieten nur weil die Eltern etwas dagegen haben.
Welcher Paragraph würde hier den greifen?
Die beiden verstoßen gegen keine Gesetze.
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29.01.2010 um 15:28irgenwie stellt sich mir die ganze zeit die frage wiso @helpme du nichts gegen den typen machst wen deine mutter schon nicht kapiert was da abgeht bzw das es FALSCH ist dan solltst du doch was machen pack deinen kleine bruder und halt ihn fern von dem perversen A**** melde es der polizei den behörden what ever aber bitte schau nicht zu!!!!!! sondern tu etwas.....
Schwuler kleiner Bruder
29.01.2010 um 15:29Schwuler kleiner Bruder
29.01.2010 um 15:29@insideman
Es geht doch aber darum was man juristisch unternehmen kann, und da die beiden gegen keine Gesetze verstoßen können sie machen was sie wollen.
insideman schrieb:Weil ein 55 Jähriger eine Beziehung mit ihm will?Siehe dazu meinen letzten Beitrag an tekton.
Wenn das kein Grund ist den Kontakt zu verbieten dann weiß ich auch nicht mehr weiter.
insideman schrieb:Ich hoffe nicht dass dein Sohn/ Tochter solltest du mal bekommen, in diese Lage geraten.Ich denke aber du würdest das auch nicht dulden, wie jeder vernünftige Mensch.Sicher, mir würde das auch gewaltig gegen den Strich gehen.
Es geht doch aber darum was man juristisch unternehmen kann, und da die beiden gegen keine Gesetze verstoßen können sie machen was sie wollen.
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29.01.2010 um 15:31@tekton
tekton schrieb:welcher paragraph? da sag ich als eltern "kind du bleibst im haus!" und dann ist das so!!Und dann bleibt das Kind natürlich auch ohne Widerrede im Haus. ;)
tekton schrieb:was willst du eigentlich verteidigen - das ist doch nicht normal??!Hier gibt es nichts zu verteidigen, weil niemande gegen irgendwelche Gesetze verstößt.