Okay, also,
die Rechtslage ist unterschiedlich in Österreich, der Schweiz und Deutschland.
In Deutschland ist dieser Altersunterschied erlaubt,
was man aber als Eltern machen kann,
dem "Liebhaber" den Umgang verbieten.
Aber,
@helpmegrundsätzlich am "Schwulsein" Deines kleinen Bruders etwas ändern kannst Du nicht.
Andererseits mußt Du keine Angst haben, daß er auf Dich steht. Niemand steht auf seinen/ihren Bruder. Und schon garnicht auf den Vater. Du würdest ja auch nieee auf Deine Schwester stehen, wenn Du eine hättest, und wenn sie noch so hübsch wäre. Niemals.
Alles Gute, sandra