@BadbrainGesetz unterschieden zwischen Angelegenheiten, "deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist" - da ist Einvernehmen der Eltern erforderlich - und "Angelegenheiten des täglichen Lebens" - da darf immer derjenige entscheiden, bei dem sich das Kind gerade aufhält.
Angelegenheiten des täglichen Lebens sind Schul- und Arztbesuche... Wusst ich doch, dass ich mich nicht geirrt habe. Erhebliche Bedeutung wäre, medizinische Versorgung... Liegt es im Krankenhaus und soll es operiert werden oder nicht und sagt der Elternteil, bei dem es lebt, da soll erst ein Wunderheiler dran, DANN kann der andere Elternteil dem widersprechen. Wobei bei der Schulwahl zu bedenken ist, um welche SchulART es sich handelt. Also wenn der eine sagt Gym kann der andere mitentscheiden. Geht es sich aber "nur" um die Grundschule kann der Elternteil allein entscheiden..