@bmo bmo schrieb:Ich werde mich da sowieso einlesen
das solltest du auf jeden Fall tun.
Meine Frau hat mich mal vor einigen Jahren gedrängt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Das war kurz nachdem es Pflicht wurde "Beratungsprotokolle" zu schreiben und vom Kunden unterschreiben zu lassen.
Ich hatte am gleichen Tag hintereinander ein Gespräch mit einem Mitarbeiter einer großen Versicherungsgesellschaft, der sofort einen Antrag aufnehmen wollte und mit einem freien Versicherungsmakler.
Der Versicherungsmakler riet mir dringend von einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab, da mein Beruf zu undefiniert sei und man mich immer auf eine andere Tätigkeit, die auch mit einer Erkrankung oder Behindurung noch auszuüben sei, verweisen würde.
Wenn ein Bäcker eine Mehlallergie bekommt, kann er nicht mehr in der Backstube arbeiten und damit seinen Beruf nicht mehr ausüben. Was ist aber, wenn ein Jounalist, Ingenieur usw. nach einem Unfall querschnittgeläht ist? Die üben doch sowieso meist eine sitzende Tätigkeit aus, die auch mit Behinderung noch möglich ist.
Vor allem sollte man auf Fehler im Beratungsprotokoll achten. Ich habe vor einiger Zeit alle bis dahin gezahlten Beiträge zurück erstattet bekommen, weil der Vericherungsvertreter eien Fehler im Beratungsprotokoll gemacht hatte.