Amoklauf Realschule Winnenden nähe Stuttgart
12.03.2009 um 19:01der junge war auch in psychischer behandlung wegen depressionen, dass darf nicht übersehehn werden. es ist also nicht nur mobbing und cs ;)
jogo30 schrieb:Die Glaubhaftigkeit ist nachgewiesen, sobald der angekündigte Amoklauf eintritt.NEIN! Der Tatbestand des § 138 StGB begründet sich nicht alleine in der Faktizität bzw. alleiniger objektiver Tatbestandsmerkmale, sondern eben erst in Verbindung mit subjektiven Gegebenheit, die erwiesen sein müssen. Die Glaubhaftigkeit ist danach erst dann nachgewiesen, wenn erwiesen ist, dass der Beschuldigte definitiv wusste, dass der Amoklauf stattfinden wird, und vorsätzlich eine Anzeige unterlassen hat.
jogo30 schrieb:Müssen tut viel, wenn der Tag lang ist. Sowas wird vor lauter Aufregung auch mal übersehen.Das kommt in der Praxis äußerst selten vor!
Natürlich muss sich der Vater das Gefallen lassen. Damit muss er leben.Ich kenne die genaueren Umstände hier nicht, z. B. ob und wo er die Waffe hat liegen lassen. Deshalb kann ich dazu nichts sagen.
Sorry, wenn ich der Vater wäre, würde ich mir jetzt ordentlich Vorwürfe machen. Es sind nämlich nicht alle so abgestumpft.
guest schrieb:Woher soll ich das wissen?zumindest scheinst du ja zu wissen warum ers nicht getan hat
guest schrieb:Woher soll ich das wissen?LOL, der war gut. Aber erstmal alles andere verneinen. Das Schulmassaker, auf die von mir genannten Umstände zurückzuführen sind, ist spätestens seit Columbine akademisch anerkannt.