@TiranuDamit wärst Du genau eine solche Bestie, wenn Du Menschen bei lebendigem Leibe verbrennst und Dich daran ergötzt.
@M11Es sind und bleiben Menschen. Der Mensch ist gut wie böse und manche sind nicht kontrollierbar. Die Todesstrafe. Ja...wer entscheidet denn, ab welchem Strafmaß wir diese in Zukunft ausüben? Hat sie sich einmal etabliert, dann kommen vielleicht die Forderungen auf, diese nicht nur bei Mord, sondern eben direkt auch bei Totschlag im Affekt, Vergewaltigung, Totschlag im Affekt, Raubüberfall ohne Tote oder Verletzte zu verhängen....
Kleines Beispiel hierzu:
In Süddeutschland gibt es einen Oberstaatsanwalt, der vor einigen Jahren selbst in den Knast kam. Seine Ex-Verlobte warf ihm vor, Sie vergewaltigt zu haben. Keine körperlichen Spuren, die Tat lag angeblich Monate zurück.
Es wurde ein psychologisches Gutachten erstellt, was die Glaubwürdigkeit des Opfers unterstrich. Dass die Frau bereits seit Jahren wegen extremer Paranoia und wegen Alkoholmissbrauchs in Behandlung war, fand keine Würdigung. Frauenhäuser schalteten sich ein, die Kollegen distanzierten sich von dem Staatsanwalt, grobe Verfahrensfehler wurden gemacht, man wollte ein Exempel an dem Karrieristen statuieren.
Er wurde schuldig gesprochen! Kam in den Knast, wurde dort von seiner Ex-Klientel erkannt und zum Krüppel geprügelt. Nach Jahren wurde seine Unschuld bewiesen...unter anderem widerrief seine Ex-Verlobte Ihre Aussage von damals, ferner beteuerte, Sie wollte sich damals lediglich rächen, weil er sich nach mehreren erfolgslosen Entzugstherapien von Ihr trennte.
Aus dem eigenen Erleben zog der Staatsanwalt seine Konsequenz. Man bot Ihm den alten Posten wieder an, er lehnte ab, forderte ein eigenes Ressort mit weitgehenden Befugnissen. Heute leitet er eine Abteilung, die von Amts wegen strittige Verfahren neu aufrollt und über jede andere richterliche Entscheidung nochmals resümiert; dies war - vor einigen Jahren jedenfalls noch - deutschlandweit einmalig.
Wie käme ein Richter damit klar, wenn sich nach vollzogener Todesstrafe die Unschuld eines Menschen herausstellt? Kollateralschaden?......
Das deutsche Rechtssystem muss modernisiert werden. Insbesondere durch Geschworenengerichte. Die Geschworenen entscheiden über die Schuldfrage, die Richter über das Strafmaß. Und durch solche amtlichen Prüfabteilungen. Lasst ferner auf Antrag der Beschuldigten Lügendetektoren und Wahrheitsdrogen zu und kombiniert diese miteinander. Manchmal vielleicht der einzige Weg, um Schuld oder Unschuld zu beweisen.
Für Sexualstraftäter befürworte ich die Einführung von elektronischen Überwachungssystemen (nicht bei Tötung der Opfer) durch Implementierung von Sendern in den Körper und regelmäßige Meldepflicht bei Sozialarbeitern oder Polizeidienststellen. Versäumen diese einen Termin und kann kein Hausbesuch der Behördenvertreter erfolgen, soll die Fahndung eingeleitet werden und mittels elektronischer Ortung vereinfacht werden.