Es ist nicht nur homosexuellen untersagt Blut zu spenden sondern allen Menschen aus sogenannten Riskogruppen. Dazu gehören z.B auch Prostituirte sowie Drogen- und Alkoholabhängige.
Die gesetzliche Grundlage dafür ist im Gesetz zur Reglung des Transfisionswesens (Transfusionsgesetz, TFG) nachzulesen. Dort steht u.a. in § 5 "Es dürfen nur Personen zur Spendeentnahme zugelassen werden, die ........ für tauglich befunden worden sind ......"
Diese "Tauglichkeit" wiederum wird von der Bundesärztekammer in deren "Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutproduktengemäß §§ 12 und 18 des Transfusionsgesetzes" festgelegt.
In diesen maßgebenden Richtlinien unter Punkt 2.2.1 (Kriterien für einen Dauerausschluss) steht, das "Personen, deren Sexualverhalten oder Lebensumstände ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten (HBV, HCV oder HIV) bergen, dauerhaft von Blutspenden ausgeschlossen werden.
Dadurch ist der Ausschluss sogenanter Risikogruppen (u.a. von homosexuellen) von einer Blutspende eindeutig gesetzlich geregelt.
Quellen:
Link zur Bundesärztekammer:
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.45.3242Link zum Transfusionsgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/tfg/BJNR175200998.html