SPICE - Die neue Modedroge
15.01.2009 um 17:50In Österreich ist es mit 01.01.2009 schon verboten worden was ich weiß.
Jay-Jay schrieb:zudem is da wieder das abgabeverbot von "teil-verbotenen" Substanzen an u18er z.B. Alkoholika (ab ca.20%Vol soweit ich mich erinnere) und Tabakwarendu erinnerst dich falsch sonst wäre wodka verboten ;)
Jay-Jay schrieb:... wenn die Kiddies an das Zeug rankommen dann auch an andere Suchtmittel wie Koks, Heroine, Cannabis etc. wenn du diese legalisiert bekommen hast!nö, wodka ist auch nicht ungefährlich ;)
Jay-Jay schrieb:und ich glaube die Mehrheit in diesem Forum wird sich als Jugendlicher wohl schon mal was von diesen Suchtmitteln bekommen haben, Alk is ja nix neues genauso wie Kippenein kluger mann hat mal gesagt: "wenn alkohol in der heutigen zeit erfunden wäre, wäre er verboten worden" ;)
mcmööp schrieb:seid wann ist amphetamin und opiat bitteschön legalErstmal informieren, denken und dann schreiben.Amphetmaine sind indiziert bei ADHS, wenn Ritalin und Concerta nicht greifen.Diese beiden Medikamente haben relativ viele Nebenwirkungen, weswegen viele Aphetamine bekommen, in Form von Amphetamin-Sulfat (DL-Amphetamin).es handelt sich dabei um das Mittel dritter Wahl bei ADHSlern.
mcmööp schrieb:du erinnerst dich falsch sonst wäre wodka verbotenisser auch. zumindest für alle Personen unter 18!
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur
geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,...
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes
dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten,
§ 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der
Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Markenoder
Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten
und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
mcmööp schrieb:und wo gibt es bei tabak eine einschränkung?hier der entsprechende gesetzestext:
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwarenmeine aussagen haben sich ausschließlich auf kinder und jugendliche unter 18 jahren bezogen, für die eben jene regelungen und gesetze zutreffen ^^
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder
oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
mcmööp schrieb:kannste auch wenn dich jemand oder etwas provoziert oder du schlecht geschlafen hast^^das stimmt, jedoch bist du "nüchtern" normalerweise in der Verfassung rational zu denken und die Konsequenzen abzuwägen die auf dich zukommen wenn du aggressiv wirst...