Zum Eigenschutz töten?
03.09.2008 um 16:29@jimmybondi
Auch Disziplinararrest dient der Bestrafung.
Natürlich wird er als erzieherische Maßnahme eingesetzt, aber nenn mir mal eine erzieherische Maßnahme die nicht der Bestrafung dient ?
Jegliche Art von Haft und Arrest ist gegen den Willes des Probanten, nicht nur der Disziplinararrest gegen den des Totalverweigerers.
ich habe schon auf die Beugehaft hingewiesen. Deren Sinn erklärt sich von selbst und das ist es auch was du meinst.
Das kannst du aber auch im Netz nachlesen, dafür sollte es noch reichen.
Da ich bereits alles zu dem Thema gesgat habe, du es aber offensichtlich immer noch nicht in dein zartes Köpchen rein bekommen hast, gehe ich davon aus das du es auch in Zukunft nicht schnallen wirst.
Aus diesem Grund macht es keinen Sinn mehr weiter mit dir darüber zu diskutieren.
Ich wünsch dir noch einen angenehmen Tag.
Auch Disziplinararrest dient der Bestrafung.
Natürlich wird er als erzieherische Maßnahme eingesetzt, aber nenn mir mal eine erzieherische Maßnahme die nicht der Bestrafung dient ?
Jegliche Art von Haft und Arrest ist gegen den Willes des Probanten, nicht nur der Disziplinararrest gegen den des Totalverweigerers.
ich habe schon auf die Beugehaft hingewiesen. Deren Sinn erklärt sich von selbst und das ist es auch was du meinst.
Das kannst du aber auch im Netz nachlesen, dafür sollte es noch reichen.
Da ich bereits alles zu dem Thema gesgat habe, du es aber offensichtlich immer noch nicht in dein zartes Köpchen rein bekommen hast, gehe ich davon aus das du es auch in Zukunft nicht schnallen wirst.
Aus diesem Grund macht es keinen Sinn mehr weiter mit dir darüber zu diskutieren.
Ich wünsch dir noch einen angenehmen Tag.