Gesunde Ernährung - Regeln oder Bauchgefühl?
28.08.2008 um 16:21
Bundesamt warnt vor bestrahlten Lebensmitteln
Rund vier Prozent der in Deutschland im Jahr 2005 auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel sind zu beanstanden. Das bedeutet, dass die Lebensmittel unzulässig bestrahlt oder nicht richtig gekennzeichnet waren. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt insbesondere vor bestimmten Produkten aus dem asiatischen Raum.
2,4 Prozent der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren zwar in Deutschland für eine Behandlung mit energiereicher Strahlung zugelassen, die Ware war jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet. 1,1 Prozent waren bestrahlt, obwohl eine solche Behandlung für die betroffenen Lebensmittel in Deutschland nicht zugelassen ist. Zudem wurde bei diesen Waren auf dem Etikett nicht auf die Bestrahlung hingewiesen. 0,1 Prozent der Proben waren zwar als bestrahlt gekennzeichnet, ein Verkauf dieser bestrahlten Lebensmittel in Deutschland war jedoch nicht zulässig. Insgesamt wurden 3945 Proben untersucht. Darüber hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert.
Unzulässig bestrahlt waren nach Feststellungen des BVL vor allem asiatische Nudelsuppe, getrockneter und gesalzener Fisch, Krustentiere und Froschschenkel aus dem ostasiatischen Raum sowie Nahrungsergänzungsmittel aus Deutschland und der Schweiz. Diese Lebensmittel dürfen in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit Strahlung haltbar gemacht wurden. Zudem waren die Lebensmittel nicht als bestrahlt gekennzeichnet.
Rund die Hälfte der Beanstandungen wegen Kennzeichnungsmängeln entfiel auf bestrahlte Kräuter und Gewürze in Suppen und Saucen, die zumeist aus dem ostasiatischen Raum stammten. Bestrahlte Kräuter und Gewürze dürfen in Deutschland zwar in Verkehr gebracht werden, die beanstandeten Lebensmittel waren jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet.
Rund 32 Prozent der Beanstandungen betrafen asiatische Nudel- und Party-Snacks sowie Pizza, die mit bestrahlten Gewürzen und Kräutern hergestellt und nicht oder mangelhaft gekennzeichnet wurden. Darüber hinaus wurde die mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung bei Gewürzen, tischfertigen Gerichten, Trockenmahlzeiten und Tee beanstandet.
Hintergrundinformation des BVL zur Bestrahlung von Lebensmitteln:
Um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu erhöhen oder gesundheitsschädliche Mikroorganismen in Lebensmitteln abzutöten, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Obst, Gemüse und Getreide, Fleisch und Fisch zu bestrahlen. Die Behandlung darf allerdings nicht Hygienemaßnahmen ersetzen.
Die verwendete energiereiche Strahlung stammt von radioaktivem Material (Gammastrahlung) oder wird von Maschinen erzeugt (Röntgenstrahlung oder beschleunigte Elektronen). Das radioaktive Material geht jedoch nicht auf das Lebensmittel über und führt auch nicht dazu, dass Strahlung von dem bestrahlten Lebensmittel ausgeht. Die Strahlenbehandlung hat zur Folge, dass beispielsweise Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch nicht keimen oder sprossen und länger gelagert werden können. Unerwünschte Organismen (Insekten und Maden) in Getreide, Trockenobst, Gemüse oder Nüssen können durch eine Bestrahlung abgetötet und die Reifung von Obst kann verlangsamt werden. Mikroorganismen, die gesundheitsgefährdend sind, können eliminiert werden; die Keimbelastung, auch von Gewürzen, kann soweit reduziert werden, dass die Haltbarkeit der jeweiligen Produkte gewährleistet ist.
Die Strahlung besteht nicht aus radioaktiven Atomen oder Partikeln. Die Lebensmittel werden durch die Bestrahlung nicht radioaktiv. Sie kommen nicht mit der Strahlungsqülle in Kontakt, sondern werden in Containern um die Strahlenqülle herum geführt bzw. unter dem Elektronen- oder Röntgenstrahl hindurch geführt, bis sie die notwendige Dosis erhalten haben.
Welche bestrahlten Lebensmittel dürfen in Deutschland angeboten werden?
In Deutschland dürfen nach der Lebensmittelbestrahlungsverordnung sowie den EU-Richtlinien 1999/2/EG und 1999/3/EG lediglich getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt angeboten bzw. verkauft werden. Die Bestrahlung darf nicht in Verbindung mit einer chemischen Behandlung angewandt werden, die dem gleichen Ziel wie die Bestrahlung dient. Um eine ordnungsgemäße Strahlenbehandlung sicherzustellen, dürfen die Lebensmittel nur in Bestrahlungsanlagen behandelt werden, die für diesen Zweck in einem Mitgliedstaat der EU oder durch die EU in Drittländern zugelassen sind.
Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande und Großbritannien haben eine Strahlenbehandlung auch für weitere Lebensmittel erlaubt. Diese Lebensmittel dürfen in Deutschland nur angeboten werden, wenn dies in Form einer sogenannten Allgemeinverfügung durch das BVL genehmigt wurde. Eine Allgemeinverfügung kann erteilt werden, wenn das Produkt nach den Vorschriften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union rechtmäßig mit ionisierenden Strahlen behandelt worden ist oder sich rechtmäßig im Verkehr des Mitgliedstaates befindet und keine Gesundheitsgefahren in sich birgt. Bislang hat das BVL lediglich eine Allgemeinverfügung für tiefgefrorene bestrahlte Froschschenkel ausgesprochen.
Quelle: Medizinauskunft.de
Durch den zunehmenden Konsum unserer Gesellschaft , die zunehmende Industriealiserung aber auch der Massentourismus führen dazu, dass Lebensmittel aus fernen Ländern einen festen Bestandteil in unseren Kaufhäusern sind.
Um die Erwartung der Verbraucher nach frischem Fleisch, Gemüse und exotischen Früchten zu jeder Jahreszeit genüge zu leisten, müssen neue Lösungen gefunden werden um die Lebensmittel länger haltbar zu machen. Der Verbraucher wartet nicht mehr ab, bis die Saison für bestimmtes Gemüse oder Früchte anfängt, er möchte eigentlich zu jeder Jahreszeit diese Dinge kaufen können. Er hat hohe Ansprüche nach Aussehen der Früchte, bedenkt aber nicht , dass schöneres Aussehen und längere Haltbarkeit auch seinen Preis hat.
Da der Zeitraum von Ernte und Verzehr von Lebensmittel überbrückt werden muss, wendet man verschiedene Methoden an, um diese länger haltbar zu machen. Von Trocknen, Erhitzen, Kühlen, Räuchern, Pökeln, Konservieren usw. bis hin zur Bestrahlung. Dadurch werden Mikroorganismen, die den Verderb von Lebensmittel auslösen können, sowie biologische Vorgänge wie das Altern von Früchten beeinflusst, bzw. eliminiert.
Unter anderem wird auch die ionisierende Bestrahlung angewandt, die allerdings vom Verbraucher nicht in rechter Weise akzeptiert wird und in Deutschland noch nicht erlaubt ist. Dagegen in der USA und viele europäische Ländern angewandt wird.
Die benötigte Strahlenenergie ist sehr gering, aus diesem Grund können die Lebensmittel selbst nicht radioaktiv werden.
Allerdings könnte man als Kritikpunkt erwähnen, dass bei der Bestrahlung von Lebensmittel freie Radikale entstehen, diese finden aber nur in sehr geringem Ausmaß statt.
Quelle: Susanna Wagner, Bestrahlung von Lebensmitteln