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"Arbeitslose sind ein gesellschaftlicher Mangel"

190 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitslose ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

"Arbeitslose sind ein gesellschaftlicher Mangel"

07.01.2007 um 12:17
xy..Das haben wir hier soweit geklärt , daß das Urteil in der Form keinen Bestandhaben
wird

das urteil wird so stehen bleiben,da würd ich mit dir sogar wetten;)


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"Arbeitslose sind ein gesellschaftlicher Mangel"

07.01.2007 um 13:03
Leute ,wenn ich das so lesen,was auf den letzten Seiten hier gepostet wurde muß ichsagen,Ihr kapiert immer noch nicht,um was es geht.
Deshalb noch mal:
Es geht hierausschließlich um das Verhältnis Vermieter/Mieter, um sonst nix.
Es geht darum, daßim vorliegenden Fall darum,daß der Vermieter in diesem Fall dafür geworben hat, dass erBüroräume mit exklusivem Ambiente in außergewöhnlicher Lage anzubieten habe und daß erdies als Begründung dafür annahm.daß der geforderte Mietzins über dem Höchstsatz desörtlichen Mietspiegels für Gewerbeobjekte lag .

Das exklusive Ambiente inaußergewöhnlicher Lage und auch der beschränkte Zugang war somit als vertraglichzugesicherte Eigenschaft Vertragsbestandteil des zwischen Mieter und Vermietergeschlossenen Mietvertrages.Und dafür zahlten die Mieter auch einen entsprechendenerhöhten Mietzuschlag.
Wenn die Voraussetzungen für ein solches exklusives Ambientenicht mehr gegeben sind, dann entfällt natürlich auch die Voraussetzung für den erhöhtenMietzuschlag , d.h. der Mieter darf dann die Miete mindern, da das Mietobjekt dann nichtmehr überdurchschnittlich sondern nur noch durchschnittlich ist.
(das ist dasgleiche,wie wenn Ihr im Urlaub für teuer Geld ein ruhiges Hotel bucht und dort wirdumgebaut)

Im Klartext bedeutet das, der Vermieter ist auch in der Auswahl seinessonstigen Mietklientels durch den Vertrag beschränkt.Das würde neben dem Arbeitsamt auchandere potentielle Mieter mit überdurchschnittlichem Publikumsverkehr oder entsprechenderBelästigung der anderen Mieter ,z.B. eine Kneipe, einen Fertigungsbetrieb, eineSchlosserei o.ä.betreffen.
Hier kommt es also nicht auf die soziale Komponente undden sozialen Status des Klientels ,sondern den Belästigungsgrad (sei es durch Emissionenoder randalierende Kundschaft) an, der vom ausgeübten Gewerbe ausgeht.

Dasbedeutet im Umkehrschluß natürlich nicht,daß der Vermieter nicht an entsprechendeParteien vermieten darf, er muß nur dann seine Mietpreisgestaltung entsprechend anpassen.

Insoweit sehe ich hier auch keinen Verstoß gegen Verfassungsrecht und deshalbwird dieses Urteil auch Bestand haben.



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"Arbeitslose sind ein gesellschaftlicher Mangel"

08.01.2007 um 00:35
@zaphodB.:

Das sehe ich anders. Sekundäres Recht hat sich auf primäres Recht zustützen, und kann dieses nicht ignorieren oder sich darüber hinwegheben, was aber das OLGm. E. mit dem strittigen Begründungspassus tat. Eine Mangeldefinition erfüllt keinenstatthaften Rechtsbestand, soweit diese sich entgegen erforderlicher sachlicher Faktenalleine mit Hypothesen oder gar dem sozialen Stand begründet. Beide Merkmale erfüllt aberdieser Passus, und kann daher in der Revision keinen Bestand vor dem BGH haben.Wohlgemerkt... ich spreche hier NICHT über die anderen Begründungen, sondernausschließlich über den Passus:

"Es können aber auch nicht die Augen davorverschlossen werden, dass sich unter den Besuchern des Hartz- IV-Abteilung, derSuchtberatungsstelle und der Schuldnerberatung ein überdurchschnittlicher Anteil vonsozial auffällig gewordenen Personen befindet .“

Du verkennst hier dierechtssprechende Bedeutung der Urteilsbegründung des hier diskutierten Passus, der sichtatsächlich über das Mietrecht hinaus bewegt.


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"Arbeitslose sind ein gesellschaftlicher Mangel"

08.01.2007 um 00:38
@andreasko:

das urteil wird so stehen bleiben,da würd ich mit dir sogarwetten

Aber begründen kannst Du es nicht, wie?


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"Arbeitslose sind ein gesellschaftlicher Mangel"

08.01.2007 um 00:43
@sailor:

Das Urteil ist Rechtskräftig ! - Solange es nicht durch ein neuesUrteil wieder aufgehoben wird gilt es.

Das stimmt so nicht generell. Indiesem Falle erst nach ungenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist oder beiRechtmittelverzicht.


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"Arbeitslose sind ein gesellschaftlicher Mangel"

08.01.2007 um 00:52
" Büroräume mit exklusivem Ambiente in außergewöhnlicher Lage "

Die Arbeitslosenhatten nie vor , daß Bürogebäude in eine anderen Lage , wie Slums , umzusetzen. ;)
Nein , ernsthaft , die Geschichte mit der Schließanlage ist gerechtfertigt , nichtaber Arbeitslose zur Minderung der Miete vorzuschieben , mit der Begründung :
"Sozialauffällig".


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"Arbeitslose sind ein gesellschaftlicher Mangel"

08.01.2007 um 13:32
ZaphodB spricht von "Belästigungen" durch andere Mieter und dass es hier nur um"Mietrechtliche Forderungen" gehe... es sei das Gleiche wie wenn man im Urlaub einruhiges Hotel buche und "da wird umgebaut"...

Also zum einen waren dieBelästigungen durch den Publikumsverkehr von Hartz-IV-Besuchern ja noch gar nichttatsächlich gegeben, sondern es wurde rein prophylaktisch argumentiert ! Heißt: Vonsozial auffälligen Personen muss überhaupt keine echte, konkrete Gefahr ausgehen, esreicht, dass von ihnen (wie von allen anderen unauffälligen Personen ja auch) prinzipiellmögliche Gefahren ausgehen können !

Heißt: Mitmieter eines Ambientes könnensich alleine schon augrund der Anwesenheit von Arbeitslosen "belästigt" fühlen und daswürde dann also schon für eine Mietminderung ausreichen !

Alleine dassHartz-IV-Menschen als "Sozial Auffällig" bezeichnet werden ist schon der erste Schritt indie Diskriminierung. Warum sind sie denn überhaupt auffällig? Man kann sie also allenernstes auf offener Straße sofort im Bad der Menge erkennen als Hartz-IV-Menschen, weilsie sozial so auffällig sind? Es stimmt zum einen nicht, und zum anderen sind das ganzböse Unterstellungen die aber wieder nur eines deutliche machen: Ein bestimmter Teil derBevölkerung wird bewusst als "Untermenschen" behandelt !

Es ist auch nicht dasGleiche ob in einem ruhigen Urlaubsdomizil gebaut wird oder ob die pure Anwesenheit vonArbeitslosen schon Mietminderung rechtfertigen darf ! Auch wenn sie sich leise,anständig, gesittet und ruhig verhalten, denn es geht ja hier um Vorbeugung: Es könntesein, dass die Möglichkeit besteht, dass diese Arbeitslosen mal unruhig werden... Dasreicht dann schon aus für Mietminderung?

Und warum haben Arbeitslose nicht dasRecht, einen Nobelschuppen zu betreten? Warum sollen die Anlaufstellen gleich in Slumsgelegt werden? Weil von ihnen aufgrund des rechtlich festgesetzten gesellschaftlichenMangels und ihrer generellen sozialen Auffälligkeit eine potentielle Gefahr ausgehen kannund sich die "Obermenschen" daher von diesen "Untermenschen" prohylaktisch schützenmüssen !


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"Arbeitslose sind ein gesellschaftlicher Mangel"

09.01.2007 um 02:50
>>Das OLG Stuttgart habe nun entschieden, dass diese Mietminderung zu Recht erfolge, dassMenschen wie Arbeitslose

"einen beeinträchtigenden Mangel " darstellen. <<


Die Entscheidung des OLG geht völlig an der Realität vorbei.



Seit neulich (?aktuelles Datum bitte eintragen) sind Arbeitslose und sonstigeMenschen im Lande, die vom Staat leben, also mit staatlicher Unterstützung ihr Lebenfristen, kein Mangel, sondern die Mehrheit, also der absolute Überfluß! ;)

UnserLand beherbergt 83 Mio. Menschen. Davon leben 41% von ihrem Broterwerb. Der Rest (59%)lebt von staatlicher Zuwendung.

Gruß


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"Arbeitslose sind ein gesellschaftlicher Mangel"

20.01.2007 um 01:36
Link: www.heise.de (extern)

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http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24468/1.html


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