Das das Ausschalten der Sicherheitsanlage ein Gund zur Mietsminderung darstellt ,finde ich auch völlig berechtigt , nicht aber das Argument der : "sozial auffälligenBesucher".
@TahiriIch war heute Nacht zu müde und von anderenEreignissen zu sehr abgelenkt, um dir auf dein schräges Kastensystem im Bezug zu diesemUrteil zu antworten.
Natürlich gibt es auch in Deutschland mehrere soziale Schichtenund ein Punk wird in den seltensten Fällen mit einem Schlipsträger die Freizeitgemeinsam gestalten , eine Putzfrau eher nicht den Firmenkonzernchef heiraten , aber dassind soziokulturelle Hintergründe , die mit dem indischen Kastensystem , in dem es vonvornherein als Tabu gilt , nicht zu vergleichen.
Sie haben eben wenigGemeinsamkeiten.
Im vorliegendem Fall wird - ohne , daß dem ein bestimmtes Ereignisvorausgegangen ist - dem Arbeitssuchenden eine soziale Auffälligkeit unterstellt und dasist so nicht hinnehmbar.
Die dort ansässigen Rechtsanwälte und Ärzte sollen sich dortweder genötigt sehen , mit Arbeitslosen ein Kaffee trinken zu gehen , noch in sonst einerWeise soziale Kontakte zu knüpfen , sie teilen sich lediglich den Hausflur , mehr nicht .
Ich habe von der Materie der Rechtssprechung wirklich wenig Ahnung , vermute aber ,daß es sich hierbei um ein Präsedenzfall handelt ,
auf dem sich schlimmstenfallstatsächlich weitere diskriminierende Urteile zur "Abschottung" von Armut aufbauen lassen.
Genaugenommen der erste Schritt zu staatlich geförderten Ausgrenzung von Menschenmit geringen oder gar kein Einkommen , daß sicherlich nicht konform mit unserenGrundgesetzen einhergeht.