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03.08.2006 um 09:58Dafür( das DU beweisen musst das es Pseudo-Psy-Kräfte gibt) spricht, das z.B. vordem
Gericht die Schuld bewiesen werden muss, also das etwas geschehen IST. Denn imNormalfall
gilt eben der einfache Grundsatz:
Keine Beweise - Angeklagterunschuldig
Keine Beweise - keine Pseudo-Psy-Kräfte
Soeinfach ist
das!
Gericht die Schuld bewiesen werden muss, also das etwas geschehen IST. Denn imNormalfall
gilt eben der einfache Grundsatz:
Keine Beweise - Angeklagterunschuldig
Keine Beweise - keine Pseudo-Psy-Kräfte
Soeinfach ist
das!