Kann Rache gerechtfertigt sein?
06.02.2007 um 16:16
zum Thema "Rache" ist:
"MANN MUSS SICH NICHT ALLES GEFALLAlso, zunächstmal:
Rache ist ein Prinzip, und zwar das Prinzip des "Ausgleichs".
Die Frage wie hochdieser Ausgleich den sein soll, klafft sicherlich bei
JEDEM weit auseinander!
Desshalb "brauchen" wir Gesetze! Unbedingt, denn gerade diese unterschiedlichenVorstellungen von Tat und Sühne verhindert, dass wir uns alle gegenseitig die Hälseumdrehen (wenn nicht sogar weitaus schlimmeres).
Die Bibel hilft uns dabei nichtwesentlich weiter, obwohl hier auch von "Rache" gesprochen wird, (z.B. im AltenTestament: "Auge um Auge, Zahn um Zahn")
gibt sie keine verlässliche "Empfehlung"darüber.
(z.B. Neues Testament: "Wenn dir einer auf die rechte Wange schlägt, haltihm auch die Linke hin" - dies ist zwar auch eine "Form" der Rache aber soll wohl die"moralische Überlegenheit" des Opfers als "Rache" darstellen).
Also brauchen wirin einer Gesellschaft weit sekulärere und realistischere Gesetze.
Und bei ALLEN"Rachegefühlen und Absichten" sollte man nicht vergessen:
Das Gesetz (der Staat) hatals einzige Institution in der Gesellschaft das
"Gewaltmonopol"! Für jeden nurvorstellbaren Fall und für jede nur denkbare Tat ist dafür vom Gesetz auch eine"Angemessene Strafe" vorgesehen!
(auch hier gehen die Meinungen um "Angemessen" sehrweit auseinander!)
Selbstverständlich bietet das "Strafgesetzt" eine Menge Platzfür Probleme:
z.B. Man hat das Gefühl das die ausgesprochene Strafe NICHT angemessenist, weil sie keinen Ausgleich schafft,
oder:
Für manche Situationenund Handlungen GIBT ES KEINE STRAFE und diese sind nicht vom Gesetz abgedeckt odervorgesehen.
z.B. Die Angehörigen eines Mordopfers sind enttäuscht und fühlensich betrogen, wenn der Täter eine Gefängnisstrafe erhält. Sie fordern wenigstens den Toddes Täters als angemessen Ausgleich für ihren Verlust.
oder:
z.B. EinEhemann betrügt seine Frau auf heimtückische und sehr verletzende Weise mit einer andernFrau, seine Frau findest dies herraus und fordert ebenfalls Rache. Im schwersten Fallebenfalls, entweder den Tod des Ehemannes oder den Tod seiner Geliebten.
WelchesVerbrechen hat welche Strafe verdiehnt?
Kann ein Opfer überhaupt noch "OBJEKTIVAUSGLEICH" fordern?
Damit in unserer Gesellschaft nicht eine Tat mit einer NOCHSCHWERERN TAT beantwortet wird, haben wir allgemein bindende Gesetze.
DieseGesetze sollen aber NICHT NUR EINEN AUSGLEICH schaffen, sondern sind im Hinblick aufmanigfaltige Aspekte der Gesellschaft, der Menschenrechte, der Resozialisierum, ect, pp.- UND LETZTENDLICH AUCH DER STRAFE entwickelt worden.
Für manche "Taten" aber,sieht das Gesetz KEINE Strafen vor, weil die Tat nicht im öffentlichen Intresse steht,oder weil die Tat einer freigestellten und erlaubten Handlung folgt, die ein persönlichesRecht darstellt und bei der das Gesetzt durchaus animmt, das mündige Bürger selbst einenAusgleich schaffen können oder sollen. Ausserdem wurde hier niemand an Leib und Leben undBesitz beschädigt und die moralischen Bedenken sind zu gering.
(Vielleicht gibt esauch einen Ökonomischen Aspekt dabei)
Wir haben also das Gesetz um für"Ausgleich und Genugtuung" zu sorgen.
Dieses Gesetz entscheidet schliesslich "INLETZTER INSTANZ" darüber, ob "Gerechtigkeit" hergestellt wurde und ein Ausgleich erzielt.
Selbstverständlich ist es für die Opfer, oder die Öffentlichkeit in dem Momentauf das Gesetz und dessen "Richtigkeit" zu hoffen sehr schwer, weil die eigenen Emotionenund der persönliche Schmerz schwer wiegen und der Gedanke an die "persönliche Rache",allem Vertrauen in die Gesetzgebung engegen steht.
Trotzdem "müssen" wir uns andas Gesetz binden und einsehen, dass es einen ENTSCHEIDENDEN VORTEIL hat: "DIEUNABHÄNGIGKEIT" gegenüber Täter und gegenüber Opfer!
Sicherlich wird sichmanches Opfer dabei nicht gerecht "Entschädigt", oder gerecht behandelt fühlen.
Diestrifft aber im selben Maße AUCH auf den Täter zu!
Und Tatsächlich wird oft vom Gesetzein "GERECHTER AUSGLEICH" auch nicht erreicht, oder kann nicht gefunden werden, weilverschiedene "ÄUSSERE EINFLÜSSE" und verschiedene "Sichtweisen" in diese Gerechtigkeitmit einfliessen und man darf dabei auch nicht vergessen, das menschliche Aspekte einegravierende Rolle dabei spielen.
z.B. War der Täter vorher schon auffällig? War/Ister voll verantwortlich für seine Tat? Konnte er seine Handlungsweise "Erkennen" undbewerten? Zeigt der Täter Reue? Ist der Täter resozialisierbar? Welche weitere Gefahrgeht vom Täter aus? Welche anderen Aspekte spielen eine Rolle bei der Tat? ect, ect.
Diese und noch sehr viele andere Gesichtspunkte müssen berücksichtigt werden bei derHerstellung eines "ALLGEMEIN VERTRETBAREN AUSGLEICHS"!
Man muss dabei bedenken,dass der Richter, der das "RECHT SPRICHT" eben auch menschlichen Einflüssen und vor allem"PERSÖNLICHEN EINDRÜCKEN UND GEFÜHLEN" folgen wird und wie schwierig diese Aufgabe auchtatsächlich ist, muss man hier wohl nicht erwähnen, um seinerseits "OBJEKTIV" zu handeln.
Was den Richter und einer eventuellen "FEHLENTSCHEIDUNG" in seiner "REICHWEITEBEGRENZT" ist das "STRAFMASS", und dieses wiederum ist in leichtere oder schwerere oderbesonders schwere Vergehen gegliedert.
Es ist also unmöglich, für eine bestimmteStraftat eine vollkommen unangemessene Strafe auszusprechen!
Für einen Ladendiebstahvielleicht, kann keine lebenslange Gefängnisstrafe ausgesprochen werden.
Und mansollte auch bedenken:
Der Staat hat nicht die Aufgabe zu Rächen! Oder eine möglichstharte Strafe zu verhängen. Daran ist und kann er nicht intressiert sein!
SeineEntscheidungen sollen sowohl der Gesellschaft ALS AUC der Resozialisierung des Tätersdiehnen, der gleichermaßen ein Teil dieser Gesellschaft ist!
Das aktuelle Strafmaßhängt DIREKT mit der Entwicklung und dem Stand einer Gesellschaft zusammen.
Ja, dasStrafmaß spiegelt sozusagen die entwicklung einer "MODERNEN GESELLSCHAFT" wieder.
Dasintresse des Staates liegt daran die Gesellschaft weiterzuentwickeln, abhängig vonethischen, philosophischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen!
Wir müssenbedenken, dass der grossteil der Gesellschaft von sogenannten "GUTMENSCHEN" gebildetwird, die diesen Staat, dessen Vertreter, und dessen Gesetze akzeptiert und unterstützt.
Diese sogenannten Gutmenschen haben sich aus der Geschichte und dem allgemeinenWeltbild entwickelt und stellen unsere, moderne Gesellschaft dar.
Vomphilosophischen Standpunkt aus, ist Rache ein genauso niederes, allzu menschliches Gefühlwie die Tat selbst und ist "STRIKT ABZULEHNEN", genauso wie die Tat! Sie sagt dazu:
"Gewalt ist die Lösung der Inkompetenz".
Vielleicht sollte man bei allerVerbitterung davon ausgehen, das es eine "HÖHERE INSTANZ" gibt, die als "DIE STRAFENDEGERECHTIGKEIT" bezeichnet wird und auch als "NEMESIS" bezeichnet wird.
Man sprichthier von einer "Höheren oder Höchsten Gerechtigkeit", diese Vorstellung ist schon sehralt und viele tausend Menschen haben daran gegelaubt oder glauben daran.
Letztendlich ist dies eine "Religiöse und absolut Individuelle Frage", die nichtbeantwortet werden kann. Aber diese religiösen Fragen haben einen nicht zuunterschätzenden Einfluss, auf eine Gesellschaft und deren Handlungsweisen.
"PRINZIP HOFFNUNG !"
Mein persönlicher Rat:
"RACHE IST SÜSS! UNDEIN GEFÜHL DAS MAN AUSKOSTEN SOLLTE!!!"