@Frau.N.Zimmer Mei, wenn mich jemand was fragt und gleich danach bekundet, wie wurst es ihm ist, wars entweder rhetorisch oder man will mich veräppeln. Egal, Antwort gabs ja trotzdem.
:D Aber ja, lassen wir das und kommen wieder zum Thema. Auf seiner Seite ist mir noch was aufgefallen, nämlich sein Statement zu den Vorwürfen bzgl. Feuerwehr, Anrufen usw., die hier auch schon gepostet wurden:
Offizielle Stellungnahme des Anzeigenhauptmeisters:
Enrico Schilling, Bürgermeister der Stadt Gräfenhainichen unterstellt mir, dass ich wegen eines Zweiges die #Feuerwehr gerufen hätte, mehrere Runden im Kreisverkehr gefahren sei, die Feuerwehr wegen eines Rauchwarnmelders alarmiert hätte, den es angeblich gar nicht gegeben hätte, und wegen diverser Ruhestörungen die Polizei Sachsen-Anhalt gerufen hätte.
An die #Ruhestörung mit dem Kofferradio kann ich mich tatsächlich erinnern. Eine Ruhestörung mit der Heckenschere könnte es auch gegeben haben, daran kann ich mich nur gerade nicht erinnern, auch in meinen Akten finde ich dazu nichts. Für möglich halte ich es dennoch.
Wegen eines Staubsaugers haben meine Nachbarn aber noch keinen Besuch von der Polizei bekommen, das ist mir neu.
Dass ich die Feuerwehr wegen eines piependen Rauchwarnmelders in einem leerstehenden Gebäude alarmiert habe (was ich der Leitstelle auch so kommuniziert habe), ist tatsächlich auch richtig.
Aber dennoch lügt der Bürgermeister, denn genau mit diesem Einsatz kann ich ihn hiermit öffentlich der Lüge, der Verleumdung nach § 187 StGB überführen:
Der Bürgermeister behauptet laut der Bild, es habe gar keinen aktiven Rauchmelder gegeben.
"Die Einsatzkräfte entdeckten weder einen Rauchmelder noch eine Rauchentwicklung.", heißt es im Pressebericht.
Aber genau damit hat sich der Bürgermeister nun ein Eigentor geschossen, und sich sogar selbst der Lüge überführt.
Im Einsatzbericht der Freiwilligen Feuerwehr #Gräfenhainichen heißt es nämlich, entgegen den wahrheitswidrigen Angaben des Bürgermeisters:
"Zwei piepende Rauchmelder konnten aus dem Bereich entfernt werden".
https://www.feuerwehr-graefenhainichen.org/.../1387-011...
Die Alarmierung der Feuerwehr war somit absolut gerechtfertigt.
Übrigens hat am nächsten Tag wieder ein #Rauchwarnmelder ausgelöst, und ein anderer Bürger hat ebenfalls die Feuerwehr gerufen - ich war es diesmal nicht:
https://xn--feuerwehr-jdenberg-w6b.de/.../einsatzbericht/204
Will er mir damit etwa wider besseren Wissens eine böswillige Falschalarmierung unterstellen?
Das zeigt also, dass die Angaben des Bürgermeisters äußerst unglaubwürdig sind, und es ihm vermutlich nur in böswilliger Absicht darum geht, mir zu Schaden, wofür auch das Lügen für ihn vermutlich keine Hürde zu sein scheint.
Ich habe den Bürgermeister deswegen auch wegen Verleumdung gemäß § 187 StGB bei der Polizei angezeigt.
Eigentlich müsste ich Herrn Schilling dafür sogar noch dankbar sein, denn mit dieser Sache werde ich wohl zivilrechtlich so richtig abkassieren.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt wird den Fall ebenfalls untersuchen.
Der Vollständigkeit halber gehe ich natürlich gerne noch auf die übrigen Punkte ein.
Wann ich angeblich die Feuerwehr wegen eines Zweiges alarmiert haben soll, ist mir ebenfalls nicht bekannt. Ein paar Sturmschäden habe ich in der Tat gemeldet, von einem Zweig ist mir dabei aber nichts bekannt. Genau so scheint auch die vermeintliche Sache mit dem Kreisverkehr offensichtlich eine böswillige Lüge zu sein, denn auch das stimmt nicht.
Im Ergebnis hat sich der Bürgermeister also nur selbst geschadet, denn glaubwürdig sind seine Angaben aufgrund der Rauchwarnmelder-Lüge nun nicht mehr.
DER SPIEGEL
#Anzeigenhauptmeister
https://www.tag24.de/unterhaltung/promis/anzeigenhauptmeister-im-kampf-gegen-falschparker-hat-das-anschwaerzen-bald-ein-ende-3126594
Quelle:
FB-Seite AnzeigenhauptmeisterJetzt sind also nicht nur die Bürger, sondern auch der Bürgermeister fällig, Anzeige ist raus und zivilrechtlich will er ihn auch packen, Datenschutzbeauftragter ist involviert, da zieht jemand sämtliche Register
:D