Stan_Marsh schrieb:Hier könnte der Staat die Voraussetzung schaffen, das ganze rechtlich für alle Beteiligten besser abzusichern.
Vielleicht könnte ein geprüfter Sachverständiger die Reparaturen überwachen, der dafür bezahlt wird?
Der Staat hat mit dem Gewährleistungsrecht doch längst die Grundlage geschaffen. Staatliche Gewährleistung - ganz unabhängig von der Garantie des Verkäufers - besagt, das Du 2 Jahre lang ein Recht hast, das Deine Anschaffung funktioniert. Dabei ist sogar im ersten halben Jahr die Beweislast beim Verkäufer - erst danach die Beweislast beim Käufer. Und das macht durchaus Sinn, weil es natürlich nicht sein kann, das Du in den ersten 12 Monaten dein gekauftes "Gerät" komplett durchrockst und dann zum Verkäufer gehst um zu sagen, das "Gerät" war von vorne herein defekt.
Gewährleistung bedeutet das der Verkäufer entscheiden kann ob er Dir ein neues Gerät zur Verfügung stellt oder ob er das alte Gerät repariert, dass ist im Ermessen des Verkäufers da es seine Wirtschaftlichkeit berührt. Wie
@bgeoweh sagt ist reparieren in vielen Fällen teurer als der Austausch, deswegen bin ich der Meinung das es ein Händler selbst entscheiden soll ob er austauscht oder repariert.
Aber grundsätzlich hat das deutsche Recht eine Gewährleistung über 2 Jahre gesichert, ganz unabhängig was ein Händler als Garantie abgibt.
Im Übrigen - Garantie ist fast das Gleiche wie Gewährleistung, nur entfällt da die Beweislast - dh wenn Dir ein Händler 2 Jahre Garantie gibt, musst Du nicht aufzeigen, außer bei grobem Unfug mit dem Gerät, das das Gerät Schuld ist, sondern er ist verpflichtet der Ausbesserung nachzukommen, ohne das ein Beweislastkette aufgezeigt wird.