Der Sexualtherapeut - Kundalini-Sex oder Sex-Sekten-Kult?
26.06.2022 um 16:59..
Und auch die Bedürfnislage derer, die sich aktuell seiner Dienste - in welcher Form auch immer - bedienten oder noch bedienen, werden, sollte diese Verhaltensweise auf psychische Probleme zurückgehen, ihre Bedürfnislage nicht ändern, so lange sie nicht in dieser Hinsicht eine (erfolgreiche) Psychotherapie genossen haben. Was ich damit sagen will, das eigentliche Problem lässt sich nicht ohne weiteres lösen, wenn nicht die fundamentalen Parameter eine Veränderung erfahren. Nun müsste man sich fragen, wie man bei den Beteiligen die Bereitschaft dazu wecken könnte? Ich bin dahingehend etwas ratlos, muss ich gestehen.
Das ist auch der Grund, warum die Esoszene funktioniert. Da finden sich Bedürfnislagen, geraten in besagte Kollusion und es entstehen mitunter gegenseitige Beschädigungen. Nicht per se, aber eben möglichweise. Mir fällt dazu indes dazu auch nur ein, dass man eben die rechtliche Handhabe besser regulierbar machen könnte, was die Problemlage zwar nicht gänzlich auslöschen, so doch womöglich etwas entschärfen könnte.
LG Mina
ringelnatz schrieb:Das wird ja eigentlich schon überprüft - aber klar, könnte noch differenzierter und strenger stattfinden.Das Problem ist halt oft die unklare rechtliche Lage. Und hat man eine Fremdgefährdung festgestellt und womöglich auch einen manifesten Schaden, den Betreffende angerichtet haben, geht es an das Finden einer angemessenen Umgehensweise. Man kann diesen speziellen Beispielfall, der sich zwar schräg gebärdet und womöglich im BTM- und Betrugsbereich relevante Delikte begeht, ja nun nicht lebenslang aus dem Verkehr ziehen dafür. Indes, gingen wir einmal davon aus, er wäre idT psychisch krank, so wird seine Bedürfnislage, die er aktuell auf die zu besichtigende Weise befriedigt, sich auch durch eine Strafe nicht verändern, es sei denn, diese beinhaltet eine (erfolgreiche) Psychotherapie.
Ich glaube (wie du auch), dass trotz strengerer Regelungen dieses "Suchen" nach "nicht erklärbaren Heilungen" oder "Wegen zur Erleuchtung" immer Bestandteil der Eso-Szene sein wird. Siehe Ayahuaska etc...
Und ich stimme dir voll zu, wenn die Fremdgefährdung klar abgrenzbar sein muss zur Selbstverantwortung!
Und auch die Bedürfnislage derer, die sich aktuell seiner Dienste - in welcher Form auch immer - bedienten oder noch bedienen, werden, sollte diese Verhaltensweise auf psychische Probleme zurückgehen, ihre Bedürfnislage nicht ändern, so lange sie nicht in dieser Hinsicht eine (erfolgreiche) Psychotherapie genossen haben. Was ich damit sagen will, das eigentliche Problem lässt sich nicht ohne weiteres lösen, wenn nicht die fundamentalen Parameter eine Veränderung erfahren. Nun müsste man sich fragen, wie man bei den Beteiligen die Bereitschaft dazu wecken könnte? Ich bin dahingehend etwas ratlos, muss ich gestehen.
Das ist auch der Grund, warum die Esoszene funktioniert. Da finden sich Bedürfnislagen, geraten in besagte Kollusion und es entstehen mitunter gegenseitige Beschädigungen. Nicht per se, aber eben möglichweise. Mir fällt dazu indes dazu auch nur ein, dass man eben die rechtliche Handhabe besser regulierbar machen könnte, was die Problemlage zwar nicht gänzlich auslöschen, so doch womöglich etwas entschärfen könnte.
ringelnatz schrieb:Natürlich! Ich wollte auf den Punkt "Verantwortung" hinaus...Das ist ja gerade das Problem. Wie "verantwortlich" ist eine Person, die nicht minder durcheinander ist, als ihre Klientel? Ich war bestellte Gutachterin und kann Dir versichern, dass es gar nicht so einfach ist, das (die psychische Verfasstheit eines Beschuldigten und auch die seiner Opfer) heraus zu arbeiten. Was indes unerlässlich ist, will man eine Bewertung der expliziten Lage vornehmen und (ggf.) ein Wiederholungsrisiko abschätzen.
ringelnatz schrieb:Wenn also SOs Motivation eine Gute ist (und er dann trotzdem schadet), dürfte er demnach dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Das finde ich falsch und gefährlich!Das IST auch falsch und eventuell fremdgefährdend. Und so läuft so etwas idR auch nicht ab. Da kann ich Dich beruhigen. Der gesamte Prozess stellt darauf ab, eine Lage zuerst zu bewerten und entweder ein Strafmaß festzulegen oder / und eine Gefährdungsbeurteilung / Prognose für die Zukunft vorzunehmen; und besagte Gefährdung möglichst effektiv auszuschließen / einzudämmen.
LG Mina