Nobby_Nobbs schrieb:Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.
Ich finde das einen weitgehend gelungenen Gesetzestext.
Wollte man ihn einfacher formulieren, wäre er deutlich länger:
Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen mitwirkt.
Der Eigentümer eines Grundstücks kann ebenfalls von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Wiederherstellung mitwirkt, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist.
Würde man hier die beiden Eigentümer im zweiten Satz durch "dieser" und "er" ersetzen, wäre es ggf. weniger klar, wer gemeint ist.
So wie der Paragraph formuliert ist, ist er klar und kurz. Meine Meinung.