Nunja der Tatbestand des sexuellen Msisbrauchs ist rein rechtlich gesehen alleine aufgrund des Alters (Minderjährig) bereits schon gegeben.
Aber hier mal ein paar Definitionen:
Sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet sexuelle Handlungen mit, an oder vor Kindern. Typischerweise spielt dabei ein Macht- oder Wissensgefälle zwischen dem erwachsenen Täter und seinem kindlichen Opfer eine zentrale Rolle. Als missbräuchlich werden solche Handlungen bezeichnet, da sie das Selbstbestimmungsrecht des Opfer verletzen und es einem erheblichen Risiko aussetzen, wie zum Beispiel nachhaltige Störungen der psychosexuellen Entwicklung, Traumatisierungen, und weiteren psychiatrische Störungen für ihr ganzes weitere Leben. Im Unterschied zu Sexualdelikten unter Erwachsenen spielt eine "Einwilligung" keine Rolle für die Beurteilung der Missbräuchlichkeit, da Kindern das nötige Wissen oder die geistige Reife für solche Entscheidungen fehlt. In den meisten westlichen Industrieländern wird sexueller Missbrauch von Kindern strafrechtlich sanktioniert.
Die eingangs gegebene "Definition" stellte den Versuch dar, moralische, rechtliche, medizinische und psychologische Aspekte bezüglich des sexuellen Missbrauchs von Kindern zusammenzufassen. Eine Definition, die alle Aspekte gleichermaßen berücksichtigt, ist aber nur ungenügend möglich, da zwischen den einzelnen Ansätzen oft zu große Diskrepanzen existieren. Vor allem weil der sexuelle Missbrauch von Kindern in den meisten Ländern eine nicht unbedeutende strafrechtliche Relevanz besitzt, wird eine Definition vom rechtlichen Standpunkt aus notwendig.
Wikipedia: Kindesmissbrauch---------------------------------------------------------------
Sexueller Missbrauch reicht von Beobachten des Kindes, zufälliges Berühren von Brust oder Genitalien, anzüglichen Bemerkungen über aufgedrängte Zungenküsse, vor dem/der Täter/in masturbieren/onanieren müssen, sich sexuelle Handlungen/Pornos anschauen müssen bis hin zu oraler, analer oder vaginaler Vergewaltigung mit Fingern, Penis oder Gegenständen.
http://www.zuendfunke.com/911defi.htm (Archiv-Version vom 08.09.2005)---------------------------------------------------------------
Nun entscheidet selbst, wohin ihr diese Tat einordnen würdet.
Besonders das:
"Sexueller Missbrauch reicht von Beobachten des Kindes,
zufälliges Berühren von Brust oder Genitalien, anzüglichen Bemerkungen"
macht mich etwas stutzig. Für mich ist zwischen reinem zufälligem Berühren und aktiver Penetrierung bzw Befriedigung irgendwie ein Unterschied. Gesetzlich aber scheinbar nicht?
Alle Menschen sind klug: Die einen vorher - die anderen nachher.
Wir haben die DDR überstanden und werden auch die BRD überstehen.