SS-Mann Karl M. – Soll man ihn in Ruhe lassen?
12.04.2019 um 12:37Venom schrieb:und die Bürger brauchten keinen militärischen Hintergrund zu haben um sich an Vergeltungsmaßnahmen zu beteiligen.sahen wir ab 1991. hat wie 1945 prima funktioniert
Venom schrieb:und die Bürger brauchten keinen militärischen Hintergrund zu haben um sich an Vergeltungsmaßnahmen zu beteiligen.sahen wir ab 1991. hat wie 1945 prima funktioniert
Berodas schrieb:Lasst Karl bitte in RuheDer liebe Karl hatte es doch sein Leben lang in der Hand. Wenn er sich dafür entscheidet, auch an seinem Lebensabend noch Straftaten zu begehen, dann wäre es doch kaum verständlich, den armen Karl dann in Ruhe zu lassen.
kleinundgrün schrieb:. Wenn ich einen Straftäter verurteile, löst sich dann in der Regel irgend eine Szene auf? Sollte ich mir dann Verurteilungen sparen?Nicht verallgemeinern bitte, wir reden hier von einem 96 jährigen.
borabora schrieb:Nicht verallgemeinern bitte, wir reden hier von einem 96 jährigen.Warum sollte man ihn den nicht strafrechtlich vefolgen? Was macht es für einen Unterschied, ob er nun 96 ist, oder 73?
Ob er strafrechtlich verfolgt werden sollte, darüber reden wir hier.
borabora schrieb:Ich würde davon absehen. Ist angesprochen worden, das wohl noch mehr Täter von damals unbehelligt leben.Nur weil noch andere Naziverbrecher unbehelligt leben, sollen das bitte schön dann auch die restlichen dürfen?
Bone02943 schrieb:Warum sollte man ihn den nicht strafrechtlich vefolgen?Ich würde davon absehen, warum, würden warscheinlich nur wenige verstehen, deshalb führe ich keine Begründungen an.
Bone02943 schrieb:Nur weil noch andere Naziverbrecher unbehelligt leben, sollen das bitte schön dann auch die restlichen dürfen?Nein. Aber wenn man ihn ins Gefängnis stecken möchte u. weiß, da leben noch andere "draussen", und man sucht sie nicht, wirft das auch einen schlechten Schatten auf den Rechtsstaat, oder nicht?
borabora schrieb:Ich würde davon absehen, warum, würden warscheinlich nur wenige verstehen, deshalb führe ich keine Begründungen an.Die Begründungen wären aber sehr wichtig um das auch zu verstehen und auch für das Thema ziemlich interessant.
borabora schrieb:Aber wenn man ihn ins Gefängnis stecken möchte u. weiß, da leben noch andere "draussen", und man sucht sie nicht, wirft das auch einen schlechten Schatten auf den Rechtsstaat, oder nicht?Nein sehe ich nicht. Naziverbrecher unbehelligt zu lassen empfinde ich da als weit schlimmer. Wenn man einem Straftäter habhaft werden kann, dann muss man die Gelegenheit nutzen.
borabora schrieb:Nicht verallgemeinern bitte, wir reden hier von einem 96 jährigen.Ja. Aber Deine Frage zielte doch darauf ab, was mit der Szene passiert - und welche Rolle spielt da das Alter des Mannes (außer man unterstellt, dass es sich eh bald genug biologisch erledigt).
borabora schrieb:Ist angesprochen worden, das wohl noch mehr Täter von damals unbehelligt leben.Nun, es geht ja gar nicht nur um seine Taten von damals, sondern auch um seine Taten von heute und den Umstand, dass er seine damaligen Taten noch immer gut heißt.
borabora schrieb:warum, würden warscheinlich nur wenige verstehen, deshalb führe ich keine Begründungen anDas ist aber schade, weil man so gar nicht Deine Beweggründe kennt oder verstehen könnte. Es kann ja plausible Begründungen geben, aber wenn man diese nicht kennt, hilft das nicht weiter.
borabora schrieb:wirft das auch einen schlechten Schatten auf den Rechtsstaat, oder nicht?Gibt es vergleichbare Fälle? Hier hat sich einer mit seiner revisionistischen und uneinsichtigen Haltung exponiert. Mir sind momentan keine vergleichbaren Fälle bekannt - es mag sie aber geben und in diesen wäre die Reaktion die selbe.
borabora schrieb:Ich würde davon absehen, warum, würden warscheinlich nur wenige verstehen, deshalb führe ich keine Begründungen an.Aha aber mitdiskutieren wollen. Einfach was in den Raum werfen und alle sollen es schlucken. Mit solcher Argumentation braucht man erst gar nicht diskutieren. Ich deute es aber mal so: sich geschickt aus der Affaire ziehen.
tudirnix schrieb:Treue bis in den Tod sozusagen, wie es von einem SS ler erwartet wird.
tudirnix schrieb:Der hält die Fahne für ein menschenverachtendes Regime immer noch hoch.SS-Mann Karl M. ist in meinen Augen Gefährder!
borabora schrieb:wir reden hier von einem 96 jährigen.Der geistig noch klar und fit ist. Möglicherweise wird er 106 und kann noch zehn Jahre lang jungen Neonazis, die ihn bewundern, von seinen "Heldentaten" erzählen. Also auch welchen, die erst noch heranwachsen.
borabora schrieb:das wohl noch mehr Täter von damals unbehelligt leben.Aber nicht alle von denen gehen mit ihren damaligen Verbrechen hausieren, erklären sie noch heute für richtig und lassen sich dafür feiern.
AlteTante schrieb:dafür schämenist der springende Punkt.
Artikel 3 Grundgesetz: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
In einem Befehl, der jeder Einheit bekanntgegeben werden mußte, machte Feldmarschall Sperrle es seinen Soldaten zur Pflicht, bei Widerstand oder Angriff, ja sogar bei Verdacht von der Waffe Gebrauch zu machen. Nichtbeachtung dieses Befehls war Gehorsamsverweigerung Paragraph 92 des deutschen Militärstrafgesetzbuches drohte. Mit Todesstrafe.2.) zum Themenkomplex, er wäre Schwerverbrecher, d.h. an den Erschießungen unmittelbar beteiligt gewesen
Einzig Hauck wurde, und zwar von fünf Zeugen, ohne Zögern als derjenige wiedererkannt, der im Bahnhof auf die beiden Beamten hatte schießen lassen und der am Zug die Einbringung der dann so vorschnell getöteten Geiseln überwacht hatte. Es ist erwähnenswert, daß die so schwer geprüften Einwohner von Ascq, auf leichte und so begreifliche Rache verzichtend, bei der Wahrheit blieben und keinen beschuldigten, den sie nicht mit absoluter Sicherheit wiedererkannten.Die restlichen Beteiligten wurden anhand eines neuen Gesetzes verurteilt, weil Sie 1.) Freiwillige der Waffen-SS und 2.) Am Tatort zugegen waren:
Die vier Verteidiger der Angeklagten von Ascq wandten sich mit Verve gegen diesen Ableger der Nürnberger Rechtsprechung. Das Septembergesetz bricht mit allen überkommenen Regeln des Rechts. Es ermöglicht die Kollektivverurteilung. Es teilt die Menschen in Kategorien ein und richtet nach Kategorien.Diese neue Rechtssprechung wurde in Frankreich selbst heftig diskutiert:
Nach diesem Gesetz gilt als Voraussetzung für die Verurteilung:
a) die freiwillige Mitgliedschaft bei der Waffen-SS,
b) die Anwesenheit am Ort der Tat.
Daraus ergibt sich ferner:
* Das Gesetz ist rückwirkend und widerspricht dem Grundsatz Nullum crimen, nulla poena - sine lege***).
* Es dreht die belastende Eigenschaft des Beweises um und zwingt den Angeklagten, seine Unschuld zu beweisen, was in den meisten Fällen nach Lage der Dinge unmöglich ist.
* Es verneint die Begriffe der persönlichen Verantwortung und der individuellen Schuld, indem es die Schuld des Einzelnen auf Grund einer angenommenen Kollektivschuld für bewiesen erklärt.
Am 15. September 1948 wurde in Frankreich ein von den beiden Parlamenten bestätigtes Ausnahmegesetz zur Bestrafung von Kriegsverbrechern eingeführt, dessen erster Artikel zusammengefaßt folgendermaßen lautet: Wenn ein Verbrechen der Kollektivhandlung einer Gruppe zugeschrieben werden muß, die von dem Internationalen Militärgericht als verbrecherische Organisation erklärt worden ist, dann gelten die Einzelpersonen, welche dieser Organisation angehören, als Mitbegeher des Verbrechens, sofern sie nicht den Nachweis erbringen, daß sie nur unter Zwang jener Organisation angehört haben oder daß sie an dem Verbrechen unbeteiligt gewesen sind.Karl M. war ganz offensichtlich an der Verhaftung der Zivilisten beteiligt - kehren wir zurück zum Spiegel-Artikel:
Dieses ungeheuerliche Gesetz, das weit über die in Nürnberg geübte Praxis hinausgeht, wurde schon, kaum daß es bekannt ward, von der ersten Fachautorität Frankreichs, nämlich von Donnedieu de Vabres, dem Professor der Rechte an der Pariser Universität, angegriffen.
"Nachdem ich ungefähr 50 Meter zurückgelegt hatte, traf ich eine Gruppe von Soldaten, bei der sich Unterscharführer Münter befand. Dieser gab mir den dienstlichen Befehl, ihm meine Pistole zu geben. Gleichzeitig erhielt ich den Auftrag, mich zum Transport zu begeben, um mich mit einer neuen Schußwaffe zu versehen ..."Zusammenfassend also:
kleinundgrün schrieb:Berodas schrieb:Die Überlebenschancen in der 12. SS-Panzerdivision "Hitlerjugend" kann man in der Literatur nachlesen.
Er hat sicherlich genug gelitten in seinem langen Leben.
Hat er das? Wie sah sein Leid denn genau aus?
Sherlock_Fuchs schrieb:1.) zum Thema es hätte keine Bestrafung bei Befehlsverweigerung gegebenUnd wo sind die Fälle? Es ist kein Fall bekannt das jemand der nicht an Mordhandlungen teilgenommen hat bzw. sich dem verweigert hat, dafür bestraft wurde. Diese Mär von wegen man hätte Soldaten bei Verweigerung gleich erschossen ist nicht haltbar. Es ist nur eine große Schutzbehauptung der ganzen Naziverbrecher um die Schuld von sich zu weisen.
https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-44448652.html
In einem Befehl, der jeder Einheit bekanntgegeben werden mußte, machte Feldmarschall Sperrle es seinen Soldaten zur Pflicht, bei Widerstand oder Angriff, ja sogar bei Verdacht von der Waffe Gebrauch zu machen. Nichtbeachtung dieses Befehls war Gehorsamsverweigerung Paragraph 92 des deutschen Militärstrafgesetzbuches drohte. Mit Todesstrafe.
Sherlock_Fuchs schrieb:Karl M. konnte nie nachgewiesen, selbst geschossen zu haben (was er im Übrigen heute noch abstreitet; beim Gerichtsprozess konnte er nicht aussagen, da die BRD ihn nicht auslieferte). Deshalb ist die Bezeichnung als Schwerverbrecher für einen Soldaten, der als minderjähriger bei der Verhaftung von Zivilisten beteiligt war, nicht haltbar.Er begang mind. Beihilfe zu diesem Massaker, diesem Kriegsverbrechen.
Bone02943 schrieb:Es ist kein Fall bekannt das jemand der nicht an Mordhandlungen teilgenommen hat bzw. sich dem verweigert hat, dafür bestraft wurde.Diese Einsicht, die Historiker jahrzente nach dem Krieg (und tonnenweisem Aktenstudium) haben, hätte er damals schon haben sollen? Als ein im Nationalsozialismus sozialisierter Minderjähriger? Bei permanenter Veröffentlichung von Todesurteilen wegen Wehrkraftzersetzung?
Sherlock_Fuchs schrieb:1.) zum Thema es hätte keine Bestrafung bei Befehlsverweigerung gegebenUnd die Erschossenen haben angegriffen und/oder Widerstand geleistet?
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machte Feldmarschall Sperrle es seinen Soldaten zur Pflicht, bei Widerstand oder Angriff, ja sogar bei Verdacht von der Waffe Gebrauch zu machen.
Sherlock_Fuchs schrieb:2.) zum Themenkomplex, er wäre Schwerverbrecher, d.h. an den Erschießungen unmittelbar beteiligt gewesenJepp, der Holocaustleugneropa behauptet er sei nicht an der Erschiessung beteiligt gewesen, hätte sie lediglich gefangen genommen. Er hält die Erschiessungen allerdings heute noch für gerechtfertigt und scheint sich auch damals nicht dagegen aufgelehnt zu haben.
Sherlock_Fuchs schrieb:(Inwieweit es sich damals noch um einen "freiwilligen" Eintritt in die Waffen-SS gehandelt hat, lasse mich mal dahingestellt.)Und Unterscharführer wurde er wahrscheinlich weil ihm das alles zutiefst zuwider war.
Sherlock_Fuchs schrieb:Die Überlebenschancen in der 12. SS-Panzerdivision "Hitlerjugend" kann man in der Literatur nachlesen.Wofür sollte das relevant sein?