Dürfen Polizeischülerinnen ein Tanzvideo ins Netz posten?
10.02.2019 um 17:08Ich habe mal etwas über den dienst in einer hundertschaft gesucht und fand das hier:
Das glaube ich ist auch so von einigen hier ausgedrückt worden.
Einsatzhundertschaft der Polizei in NRWhttps://www.polizei-nrw-bewerbung.de/ausbildung/einsatzhundertschaft-polizei/ (Archiv-Version vom 08.02.2020)
Nach der Ausbildung beginnen Sie Ihre Karriere bei der NRW Polizei im Streifendienst. In einer vierjährigen Erstverwendungszeit ist es vorgesehen, dass Sie nach einem Jahr Streifen- bzw. Wach- und Wechseldienst anschließend drei Jahre Dienst in der Einsatzhundertschaft der Polizeibehörde versehen.
Da aber nicht jede Behörde über eine Bereitschaftspolizeiabteilung bzw. Einsatzhundertschaft verfügt, ist es möglich, dass Sie innerhalb der Erstverwendung anstatt Hundertschaft Streifendienst versehen.
Das glaube ich ist auch so von einigen hier ausgedrückt worden.