Enkeltrick, Kaffeefahrten und Co. - wie denken Betrüger?
08.01.2019 um 13:33Doors schrieb:Ob nun Abgasbetrug oder Lebensmittelskandal - das ist sozusagen die hohe Kunst des Enkeltricks und der Kaffeefahrt.Ja, der Grund ist der Selbe:
GELD GIER.
Doors schrieb:Ob nun Abgasbetrug oder Lebensmittelskandal - das ist sozusagen die hohe Kunst des Enkeltricks und der Kaffeefahrt.Ja, der Grund ist der Selbe:
Doors schrieb:In manchen Fällen allerdings auf beiden Seitenna klar doch, das ist alles der gleiche Geist.
sacredheart schrieb:Solange ich keine solchen Straftaten begehe, muss ich nicht nachweisen, wo der Benz herkommt.Das Problem ist aber, dass derjenige, dem der Benz nun gehört, gar keine Straftat begangen hat. Der Täter verschiebt ja sein Vermögen an andere, die nichts getan haben. Wo soll denn da eine Beweislastumkehr statt finden. Da würde ja jeder Erwerb eines Gegenstandes mit dem Risiko behaftet sein, dass der Verkäufer kriminell ist und man im Zweifel diesen Gegenstand verliert.
sacredheart schrieb: Dass die Dame dann sauer ist, muss der Herr halt ertragen.Das Problem ist eben nicht der Täter, sondern derjenige, der den Benz erworben hat.
sacredheart schrieb:Leider fokussiert sich im Deutschen Recht alles auf die Befindlichkeit von Tätern. Wie kann er am Besten gesellschaftlich integriert bleiben, usw. Dass Opfer evtl auch aus ihrem Leben geworfen werden, wird häufig als Kollateralschaden hingenommen.Das stimmt überhaupt nicht. Das mag mancher so wahr nehmen, was teils auch einer unvollständigen oder falschen Berichterstattung geschuldet ist, aber inhaltlich ist das schlicht falsch.
Kc schrieb:Wenn ich einen reichen Opa überfalle, ihm 50.000€ raube und damit meiner Freundin ein Auto kaufe - darf die dann das Auto behalten?Nein.
Kc schrieb:Sie hat ja keine Straftat begangen und das Auto gehört auch nicht mirAber Schenkungen sind da was anderes. Jedenfalls wenn sie nicht mehr als 10 Jahre zurück liegen.
kleinundgrün schrieb:Wie soll dann auf diesen Benz zugegriffen werden?A war nie Eigentümer der Sache. Daher konnte A auch keinen rechtsgültigen Vertrag mit B über Sache C schließen.