Das Urteil des Sportgerichts ist da, es besteht aus vierTeilen :
1. Das Spiel wird mit dem Spielstand beim Abbruch gewertet, also 4-1 für den FC Weizen.
2. Es gibt keine Geldstrafe gegen den SC Lauchringen. Die ist eigentlich vorgesehen , wenn eine Mannschaft gegen den Willen des Schiedsrichters den Platz verläßt.
Der SC Lauchringen kommt also komplett straffrei aus der Sache raus und das Sportgericht schafft einen Präzedenzfall, der Fragen aufwirft: Dürfen Mannschaften fortan bei jeder Beleidigung durch Zuschauer oder gegnerische Spieler den Platz verlassen ? Oder nur bei rassisstischen Beleidigungen ? Ist "Arschloch" oder "Drecksau" weniger schlimm als " Hey, Du Schwarzer, hör auf" ?
3. Der FC Weizen wird ebenfalls nicht bestraft. In höheren Spielklassen ist es längst üblich, daß die Vereine für rassistische Beleidigungen durch ihre Fans mit hohen Geldstrafen oder sogar Punktabzug bestraft werden. Juristisch mehr als fragwürdig, denn die Vereine können schlicht gar nix dafür, wenn von 10000 Fans 100 Unbekannte irgendeinen Scheißdreck brüllen.
4. Der Zuschauer konnte ermittelt werden und wurde zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Dabei wurden strafmildernde Umstände berücksichtigt: Er war einsichtig und hat sich bei dem Spieler entschuldigt, die Entschuldigung wurde angenommen.
Der Ausruf " Hey Du Schwarzer, hör auf ! " ist also eine rassistische Beleidigung.
https://www.fupa.net/berichte/fc-weizen-urteil-wertung-fuer-weizen-und-geldstrafe-gegen-zu-2181918.html