querdenker2016
Diskussionsleiter
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
dabei seit 2016
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Aufsichtspflicht Kindergarten/Krippe
15.07.2018 um 08:27Hat die Kollegin die Aufsichtspflicht bei folgender Situation verletzt und gar grob fahrlässig gehandelt?
Erzieherin ist mit 3 Krippenkindern ( sind ca 2.5 bis 3 Jahre Alt) allein in der Gruppe. 2 Erzieher sind 2 Räume weiter in der Schlafwache. Jetzt lässt die Erzieherin die 3 Kinder alleine und geht ohne bescheid zu sagen nach oben in die Küche und holt sich ein Kaffee. Die Küche ist am anderen ende der Einrichtung. Die 3 Kinder sind also ca. 3 bis 5 Minuten alkeine.
Meiner auffassung nach ist das ein no go besonders weil es Krippenkinder sind.
Erzieherin ist mit 3 Krippenkindern ( sind ca 2.5 bis 3 Jahre Alt) allein in der Gruppe. 2 Erzieher sind 2 Räume weiter in der Schlafwache. Jetzt lässt die Erzieherin die 3 Kinder alleine und geht ohne bescheid zu sagen nach oben in die Küche und holt sich ein Kaffee. Die Küche ist am anderen ende der Einrichtung. Die 3 Kinder sind also ca. 3 bis 5 Minuten alkeine.
Meiner auffassung nach ist das ein no go besonders weil es Krippenkinder sind.