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Nadja Ramadan - Gnade für die Gnadenlosen?
29.09.2017 um 12:56Niederbayern88 schrieb:Welche "Moral" gebietet es dass man sich einer Terrorvereinigung anschließt?@vincent hat da auf gute Punkte hingewiesen.
Zum Stichwort Moral: wollen ,,wir" nicht eigentlich besser sein, als IS und Co.? Also eine überlegene Moral besitzen?
Unsere Entscheidungen für diverse Dinge wie Menschen- oder Grundrechte sind maßgeblich willkürliche, von Moral und auch Religion, der christlichen, beeinflusste Entscheidungen.
,,Wir" haben gesagt:,,Jeder Mensch soll diese und jene Rechte haben. Punkt."
Wir haben nicht gesagt:,,Jeder Mensch soll diese und jene Rechte haben unter der Bedingung, dass er sich anständig verhält oder keine zu großen Verbrechen begeht."
Hat uns jemand dazu gezwungen, diese Grundlagen zu entwickeln und daran zu glauben? Nein, wir wollten es. Wir wollen besser sein, als die religiösen Extremisten oder politischen Gewaltherrscher.
Nehmen wir jetzt mal die Menschenrechte und schauen, was in Frage kommt:
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
Nur spontan wären das:
Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 5 (Verbot der Folter)
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren)
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Artikel 11 (Unschuldsvermutung)
Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)
Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Das würde bedeuten, dass man nicht so schlicht sagen kann:,,Soll sie doch sehen, wie sie klar kommt!"
Auch davon abgesehen ist der deutsche Staat meines Wissens per Gesetz verpflichtet, sich um seine Staatsangehörigen im Ausland zu kümmern.
Das bedeutet nicht gleich, dass er alle Hebel in Bewegung setzen muss, um deutsche Kriminelle im Ausland zu befreien.
Aber er kann eben auch nicht einfach sagen:,,Geht mich nichts an, Pech gehabt".