@LauraKaub "Vorfahrt für Schul- und Linienbusse
Das ist die Regel:
Vorfahrt für Schul- und Linienbusse
Schul- und Linienbusse müssen an Haltestellen sicher abfahren können. Wichtig: Anders als alle anderen Kraftfahrzeuge hat ein Schul- oder Linienbus dabei Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr! Falls nötig, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer bremsen oder anhalten, um dem Bus das Abfahren zu ermöglichen. Übrigens: Diese Regel gilt nicht für private Reisebusse.
Das macht Sinn:
Schul- und Linienbusse sind vergleichsweise große und schwerfällige Fahrzeuge. Im Öffentlichen Personennahverkehr spielen sie eine sehr wichtige Rolle für die Mobilität vieler Menschen, insbesondere von Kindern. Deshalb müssen wir sie reibungslos in den Verkehrsfluss einbeziehen. Das funktioniert nur, wenn die wendigeren und beweglicheren Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen. Wer einen startklaren Bus einfädeln lässt, hält sich nicht nur an die Regeln, sondern trägt auch dazu bei, dass die Fahrgäste sicher, zuverlässig und planmäßig befördert werden. Wir erwarten schließlich dasselbe, wenn wir selbst im Bus sitzen.
Das ist zu tun:
Schul- und Linienbusse dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden. Wenn sie sich mit eingeschalteter Warnblinkanlage einer Haltestelle nähern, dürfen sie nicht überholt werden. Hinter dem Bus könnten noch Fahrgäste hervorkommen. Reduzieren Sie darum Ihr Tempo auf Schrittgeschwindigkeit und bleiben Sie bremsbereit. Die Straßenverkehrsordnung fordert von Fahrzeugführern in dieser Situation, dass eine Gefährdung von Fußgängern völlig ausgeschlossen ist. Setzt der Bus den Blinker, will er die Fahrt fortsetzen. Lassen Sie ihm dann genug Platz, um sich in den fließenden Verkehr einzuordnen."
Quelle:
http://www.regel-gerecht.de/site.aspx?url=html/mc3_12.htm (Archiv-Version vom 09.08.2016)