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80 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hilfe, Polizei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

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22.08.2017 um 14:28
@DoctorWho
Und ( wenn einer kommt ) den Brief einfach ignorieren oder wie?


Ich will einfach n cut machen und gut ist. Strich darunter, ohne Anwalt, ohne Anzeige, ohne irgendwo was schriftlich vermerkt


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22.08.2017 um 14:29
Zitat von DekirDekir schrieb:Und ( wenn einer kommt ) den Brief einfach ignorieren oder wie?
Warte erstmal ab was da kommt und sag uns dann bescheid! :D Wenn das naemlich eine Anzeige ist, Du dazu Stellung nimmst und damit zugibst, es gemacht zu haben, kann die Polizei das nicht einstellen! Das entscheidet die Staatsanwaltschaft!


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22.08.2017 um 14:30
@Dekir
Wozu gibt es eigentlich Rechtsanwälte?

Wenn deine Ex eine Anzeige erstattet, dann ist es so. Daran kannst du nichts ändern. Da du Beschuldigter bist, kannst du die Aussage verweigern, sprich von deinem Schweigerecht Gebrauch machen. Danach geht es zur Staatsanwaltschaft und nur die kann entscheiden, wie es weitergeht.


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22.08.2017 um 14:30
@Alarmi
Ich glaube nicht, dass das so ohne Gericht ueberhaupt rechtens ist!
Doch. Wie ich schon sagte: die Polizei ermittelt zunächst nur, dh, sie befragt die Beschuldigten einfach. Die können dann etwas dazu sagen, müssen aber nicht. Wie auch immer sich die Beschuldigten entscheiden, dass wird protokolliert und kommt zur Anzeige.
Danach kann sich der Anzeiger entscheiden, ob er mit de Anklage weiter machen möchte. er kann aber auch sagen, nein danke, ich lass es.
Es kann aber bereits die Polizei im Vorfeld entscheiden, ob die Anzeige überhaupt auf Fakten basiert.

Ebenso kann so ein Kläger den Weg auch ohne Polizei gehen, dafür aber gleich bei Gericht eine Klage einreichen. Außer bei Straftaten, die eine selbstständige Ermittlung/Verfolgung durch einen Staatsanwalt vorsehen, muss die Polizei nicht unbedingt eingeschaltet werden.


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22.08.2017 um 14:33
Ich will es nicht eskalieren lassen. Ich ziehe da den kürzeren, weil wie gesagt: sie hat mich schon auch noch kontaktiert, aber eben mit unterdrückter Nummer etc.... sie kann mir nachweisen das ich anrufe / schreibe, ich ihr aber nicht


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22.08.2017 um 14:34
@Dekir
Wie schlimm ist es denn mit Deinen Anrufen und dem Schreiben? Nicht jeder Kontakt nach der Trennung ist gleich Stalking!


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22.08.2017 um 14:35
@Alarmi
Muss zugeben, war schon viel.


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22.08.2017 um 14:37
@Dekir
Ja Unterlassungserklärung in diesem Sinn gibt es natürlich noch nicht.
Ah, okay. dacht ich´s mir.

Nun, falls Du eine Rechtschutzversicherung hast, frag den Anwalt. Falls nicht, frag trotzdem. Die erste Beratung sollte ohnedies kostenlos sein.
Es gibt auch auf jedem Amtsgericht einen Tag in der Woche, an dem kostenlos beraten wird.

Die Frage ist jetzt, was besser ist: Dich nicht mehr rühren oder wenigstens Deine Entschuldigung widerrufen --> Anwalt fragen.
Andrerseits sind nur Geständnisse vor Gericht auch rechtskräftig gültig.

Ansonsten gilt:
- nichts zugeben, nichts unterschreiben, wenn Du nicht musst. Höchstens, dass Du einen Text etc zur Kenntnis genommen hast, mehr nicht
- fertige sofort ein Gedächtnisprotokoll über alles an, was bisher geschah (mit Daten)
- sollte noch mehr kommen, Protokoll sofort ergänzen
- Weib in Ruhe lassen

Bedenke: Du wirst zur Zeit nur befragt, Du bist nicht angeklagt.


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22.08.2017 um 14:37
@Dekir
Zum thema anonyme anrufe: frag bei deinem provider nach, ob die nummer bekannt ist. Sie wird immerhin nur dir nicht übermittelt, im normalfall haben provider aber die möglichkeit (und soweit ich weiß auch die pflicht) das ganze zu speichern und zuzuordnen. Das ganze darf aber nur einen gewissen zeitraum gespeichert werden, wenn du also weißt, wann die anrufe von ihr kamen, dann hol dir die auskunft diesbezüglich am besten sofort und schriftlich. Nur für den fall, dass das ganze zur verhandlung kommt.


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22.08.2017 um 14:38
@Dekir
@Alarmi
Für eine Strafbarkeit muss schon einiges zusammenkommen: https://dejure.org/gesetze/StGB/238.html


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22.08.2017 um 14:38
@Dekir
Hier mal etwas genauer...
WAS PASSIERT NACH DER ANZEIGE WEGEN BELEIDIGUNG?
Die Polizei ist verpflichtet, bei der Anzeige einer Straftat – und Beleidigungen sind Straftaten gem. § 185 StGB – ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Sache erhält eine Vorgangsnummer, die Polizei wird nun die Ermittlungen aufnehmen. Da Beleidigungen allerdings auch in den Augen der Polizei als Bagatellen zu werten sind, halten sich die Ermittlungsmaßnahmen in Grenzen. In den meisten Fällen wird der Beschuldigte nicht einmal zur Vernehmung geladen, sondern angeschrieben mit der Aufforderung, schriftlich zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Reagiert der Beschuldigte nicht, wird man dies so verstehen, dass er von seinem Schweigerecht Gebrauch macht. Der Vorgang wird dann von der Polizei an die Amtsanwaltschaft (diese ist in Berlin zuständig) abgegeben. Die Amtsanwaltschaft wird nach Aktenlage entscheiden – von der Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO bis hin zum Antrag, einen Strafbefehl zu erlassen, reicht hier praktisch die Bandbreite der rechtlichen Möglichkeiten (lesen Sie mehr dazu unter ‚Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung‚).



SOLLTE MAN AUF DAS SCHREIBEN DER POLIZEI REAGIEREN?
Eine pauschale Antwort ist hier kaum möglich. Der beste Rat ist sicherlich, nach Erhalt des Schreibens einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen. Dieser wird Akteneinsicht nehmen und dann für den Mandanten Stellung nehmen. In den meisten Fällen lassen sich im Beleidigungsverfahren Einstellungen erreichen. Diese Vorgehensweise ist natürlich mit Kosten für den Anwalt verbunden.

Das Schreiben der Polizei einfach zu ignorieren dürfte in vielen Fällen dazu führen, dass von der Amtsanwaltschaft die Schilderung des Anzeigeerstatters nicht in Zweifel gezogen wird. Dann kann es passieren, dass das nächste Schreiben, das man in der Sache erhält, ein Strafbefehl ist, mit dem der Beschuldigte zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt wird. Zwar kann man gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen – ob in der dann folgenden Hauptverhandlung aber ein Freispruch erreicht wird, ist nicht immer gesagt. Und die Chancen auf eine folgenlose Erledigung der Sache werden mit weiterem Fortschreiten des Verfahrens eher geringer. Wer sich den Ärger sparen will, sollte daher möglichst früh im Ermittlungsverfahren einen Rechtsanwalt beauftragen. Da sich die Gebühren des Anwalts auch immer nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Sache richten, sind die Anwaltskosten im Beleidigungsverfahren überschaubar.
Quelle: https://www.strafverteidiger-berlin.info/anzeige-beleidigung/

Was mich aber mal interessiert, ziehst du denn wenigstens deine Lehre aus dem ganzen Vorfall?
Das eine ist wie man auf die Anzeige in rechtlicher Sicht reagiert. Das andere ist die soziale Komponente oder lass es auch die psychologische sein. Hast du Probleme damit anderer Menschen Grenzen zu akzeptieren? Denn Beleidigung und vor allem Nachstellung sind schwere Vergehen, die der anderen Person langfristig massiv Schaden zufügen können.

Was mir noch einfällt, du hast gesagt, dass ein Freund sprich ein Zeuge anwesend war. Das ist natürlich ungünstig. Aber Näheres kann dir ein Anwalt erklären.


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22.08.2017 um 14:39
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:Nein, die Polizei kann kein Ermittlungsverfahren einstellen.
OK. Aber sie kann die Ermittlungsergebnis weitergeben und einstellen tut dann der Staatsanwalt.
Oder sie rät dem potentiellen Kläger, auf die Verfolgung zu verzichten.


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22.08.2017 um 14:41
@Perli
Klar, da ist n Strich darunter. Und so übel wie es sich anhört war es nicht. Klar kam mehr von mir als von ihr, aber es kam Reaktion. Auch nachdem sie gesagt hat keinen Kontakt mehr. Und zu meinem Geburtstag letzten Monat hat sie mich angerufen um mir zu gratulieren, zu wissen wie es mir geht etc.... also nicht alles nur von mir und ununterbrochen. Aber wie gesagt: halt anonym


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22.08.2017 um 14:48
@Dekir
Naja, immerhin so übel, dass sie sich veranlasst sieht Anzeige zu erstatten. Im Prinzip ist es mir egal wer wieviel gemacht hat. Du und sie, ihr wisst es am besten.
Mir wird hier nur der Fokus zu sehr auf die rechtliche Schiene gelenkt, ohne den Hauch einer Selbstreflexion. Wie weit muss man gehen, damit der andere sich zu solchen Schritten genötigt sieht?!
Da sind bestimmt nicht nur die Worte "doofe Kuh" gefallen.


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22.08.2017 um 14:49
Zitat von -Alexa--Alexa- schrieb:Wie weit muss man gehen, damit der andere sich zu solchen Schritten genötigt sieht?!
Naja, mit so einer Aussage waere ich vorsichtig! Es gibt auch Leute, die zu Ueberreaktionen neigen und bei jedem Mist zur Polizei rennen und Anzeige erstatten!


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22.08.2017 um 14:50
@Perli
Schon mal dran gedacht, dass sie was zu verheimlichen hat? Sie hat einige Sachen gemacht, die nicht raus kommen sollen und wenn da ein Kontakt verbot( offiziell) da ist, muss sie sich keine Gedanken mehr machen dass da was an's Licht kommt was sie nicht will.


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22.08.2017 um 14:52
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Denn dann muss der Kläger belegen, dass das, was er erzählt, wahr ist.
Oder frag einen Anwal
@off-peak

Sorry für das Klugscheißern - bei einem Strafverfahren gibt es keine Kläger oder Beklagten. Es gibt einen Beschuldigten, die Polizei, die Staatsanwaltschaft und - manchmal - auch einen Nebenkläger. Das läuft ein bisschen anders ab als in einem Zivilverfahren. :)

Ansonsten stimme ich Dir zu - ein Schuldeingeständnis wäre hier wohl das falsche, sofern er nichts getan hat.


@Dekir
Ich würde Dir dringend raten zu einem Fachanwalt für Strafrecht zu gehen. In so einem Forum, kann jeder nur mutmaßen und wirklich substantiierte Ratschläge - und vor allem - Ratschläge, welche fachlich korrekt sind, bekommst Du nur von einem Fachanwalt! Nicht böse gemeint, finde die Hilfestellungen von allen echt super nett - aber letzten Endes hilft es Dir nicht.

Du hast zwei Optionen:

a) Du holst Dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und suchst Dir einen Anwalt und zahlst 10 Euro für die Beratung (musst dann aber davon ausgehen, erstmal von einigen Anwälten abgelehnt zu werden,   da manche keine Beratungshilfe machen) oder
b) Du suchst Dir gleich einen richtig guten Strafverteidiger und fragst, was ein  Beratungsgespräch kostet. In der Regel kostet es zwischen 100 und 200 Euro, wird aber danach auf die Gebühren angerechnet, wenn Du weiterhin vertreten wirst. Hier noch ein Link dazu: http://www.strafverteidigung-berlin.net/erstberatung-strafrecht-anwalt-berlin/


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22.08.2017 um 14:52
@Alarmi
Ja klar, die soll es auch geben. Aber immerhin war ja bei einer Beleidigung ein Zeuge anwesend.
Nun gut, mir kann es egal sein, ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass der TE auch in sich gehen sollte und nicht nur darauf fokussiert ist, wie er am Schnellsten aus der Nummer rauskommt. Lerneffekt gleich null.


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22.08.2017 um 14:55
@Dekir
So, jetzt kommt die nächste Offenbarung. Dann schildere doch den Sachverhalt genauer, anstatt mit jedem Post neue Dinge offenzulegen. Laut Eingangspost geht es um Beleidigung und Nachstellung. Ist da was dran oder nicht? Kannst sie im Umkehrschluss ja auch anzeigen, wenn sie Mist gebaut hat.


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22.08.2017 um 14:56
Zitat von -Alexa--Alexa- schrieb:Mir wird hier nur der Fokus zu sehr auf die rechtliche Schiene gelenkt
Weil genau danach gefragt wurde.

Ich gehe davon aus, dass du weder TE noch TEs Ex kennst. Ich denke, hier sind, wenn auch gut gemeinte, Tipps zur Selbstreflexion gepaart mit Anschuldigungen unangebracht.


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