Tod eines 33-jährigen guten Freundes, Ursache unbekannt
30.01.2017 um 14:04Es ist ein völlig normaler Vorgang das bei nicht eindeutig fest gestellter Todesursache vor Ort, eine Obduktion im Nachhinein gemacht wird.
Dazu bedarf es keines Verdachtes auf ein Verbrechen oder sonst etwas in dieser Richtung. Es reicht schon ein plötzlicher Sekundentod, bei welchem auch nicht sofort fest gestellt werden kann ob es ein Gehirnschlag/Herzversagen oä. war.
Grundsätzlich kommt in solchen Fällen auch die Polizei und schaut sich vor Ort um. Das hat absolut nichts damit zu tun, ob dort ein Verbrechen vermutet wird. Es ist gesetzlich vorgeschrieben. Für die Hinterbliebenen oft noch mal ein zusätzlicher Schock und für diese völlig unverständlich und zusätzlich belastend.
Ist ein völlig alltäglicher Vorgang, weil in sehr vielen Fällen die Todesursache nicht eindeutig sofort geklärt werden kann. Auch nach einer Obduktion, kann auf dem Totenschein " Todesursache nicht feststellbar " stehen, ohne das dort ein Verbrechen statt gefunden hat. Bedeutet im Klartext einfach, dass z.B. nicht eindeutig fest gestellt werden konnte ob Herztod, Gehirnschlag oder multiples Organversagen. Bedeutet also nicht, dass möglicherweise ein unnatürlicher Tod vorliegt.
Jeder Angehörige hat in diesem Fall die Möglichkeit, eine weitere Obduktion auf eigene Kosten zu veranlassen, um doch noch zu einem genaueren Ergebnis zu kommen. Ob das dann Sinn macht, steht wieder auf einem anderen Blatt. Kann sein das dann das gleiche Ergebniss dabei heraus kommt. Woran jemand letztendlich genau gestorben ist, lässt sich nicht immer eindeutig fest stellen. Auch nicht bei einem natürlichen Tod.
Dazu bedarf es keines Verdachtes auf ein Verbrechen oder sonst etwas in dieser Richtung. Es reicht schon ein plötzlicher Sekundentod, bei welchem auch nicht sofort fest gestellt werden kann ob es ein Gehirnschlag/Herzversagen oä. war.
Grundsätzlich kommt in solchen Fällen auch die Polizei und schaut sich vor Ort um. Das hat absolut nichts damit zu tun, ob dort ein Verbrechen vermutet wird. Es ist gesetzlich vorgeschrieben. Für die Hinterbliebenen oft noch mal ein zusätzlicher Schock und für diese völlig unverständlich und zusätzlich belastend.
Ist ein völlig alltäglicher Vorgang, weil in sehr vielen Fällen die Todesursache nicht eindeutig sofort geklärt werden kann. Auch nach einer Obduktion, kann auf dem Totenschein " Todesursache nicht feststellbar " stehen, ohne das dort ein Verbrechen statt gefunden hat. Bedeutet im Klartext einfach, dass z.B. nicht eindeutig fest gestellt werden konnte ob Herztod, Gehirnschlag oder multiples Organversagen. Bedeutet also nicht, dass möglicherweise ein unnatürlicher Tod vorliegt.
Jeder Angehörige hat in diesem Fall die Möglichkeit, eine weitere Obduktion auf eigene Kosten zu veranlassen, um doch noch zu einem genaueren Ergebnis zu kommen. Ob das dann Sinn macht, steht wieder auf einem anderen Blatt. Kann sein das dann das gleiche Ergebniss dabei heraus kommt. Woran jemand letztendlich genau gestorben ist, lässt sich nicht immer eindeutig fest stellen. Auch nicht bei einem natürlichen Tod.