Bundestag verabschiedet neues Stalkinggesetz. Was erhofft ihr euch?
16.12.2016 um 19:02Es dauerte noch ein wenig, aber nun ist das neue verschärfte stalkinggesetz im bundestag verabschiedet worden.
Bisher betroffene, die mit ihrem problem alleine im "regen" standen, können nun auf bessere, schnellere hilfe von seiten der behörden, insbesondere der polizei und justiz, hoffen.
Gibt es unter euch auch betroffene die damit bis jetzt ungehört blieben, oder "schräg angeschaut" wurden wenn sie hilfe suchten ?
Werden täter wieder andere wege finden, auch im justizialen graubereich ?
-Würde mich über eine rege teilnahme freuen...
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Bisher betroffene, die mit ihrem problem alleine im "regen" standen, können nun auf bessere, schnellere hilfe von seiten der behörden, insbesondere der polizei und justiz, hoffen.
Gibt es unter euch auch betroffene die damit bis jetzt ungehört blieben, oder "schräg angeschaut" wurden wenn sie hilfe suchten ?
Werden täter wieder andere wege finden, auch im justizialen graubereich ?
-Würde mich über eine rege teilnahme freuen...
Bundestag verabschiedet Gesetzesänderunghttp://www.rp-online.de/politik/deutschland/besserer-schutz-fuer-stalking-opfer-aid-1.6469404
Besserer Schutz für Stalking-Opfer
Berlin .
Immer wieder werden Menschen in Deutschland verfolgt oder mit ständigen Anrufen terrorisiert. Bislang kamen solche Stalker oft straffrei davon. Doch das soll sich ändern.
Stalking-Opfer sollen besser geschützt und die Täter leichter verurteilt werden. Dies soll eine Gesetzesnovelle bewirken, die der Bundestag verabschiedet hat. "Wer stalkt, muss schneller mit einer Verurteilung rechnen", versicherte Justizminister Heiko Maas (SPD).
Bislang war es für die Verurteilung eines Stalkers notwendig, dass die Nachstellungen das Leben des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt haben - etwa wenn die betroffene Person deshalb umgezogen ist oder den Job gewechselt hat.
Künftig ist Stalking auch dann strafbar, wenn das Opfer sein Leben trotz der Nachstellungen nicht geändert hat. Mit dem neuen Gesetz kann der Täter nämlich schon dann bestraft werden, wenn sein Verhalten "objektiv geeignet" ist, für eine solche schwerwiegende Beeinträchtigung zu sorgen.
Jedes Jahr gibt es zwar Tausende Verdachtsfälle, doch bislang werden nur einige hundert Stalker tatsächlich verurteilt - das soll sich nun ändern.
"Nicht die Opfer sollen gezwungen werden, ihr Leben zu ändern, sondern die Stalker", erklärte Maas.
Es dürfe nicht sein, dass man erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann.
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Was ist Stalking?http://www.rp-online.de/politik/deutschland/stalking-die-wichtigsten-fakten-zum-neuen-gesetzentwurf-aid-1.6117090
Der Begriff "Stalking" kommt aus der Jägersprache. Im Englischen bedeutet er "anpirschen" und bezeichnet das unerlaubte Nachstellen eines Menschen. Ein Stalker verfolgt, belästigt oder bedroht sein Opfer regelmäßig, etwa durch Briefe, Anrufe, beharrliches Auflauern oder Nachspionieren.
Gesetzlich gilt es aber bisher nur als Nachstellung, wenn die Taten des Stalkers die "Lebensgestaltung (des Opfers) schwerwiegend beeinträchtigt" – etwa, wenn der oder die Betroffene deswegen umziehen oder den Arbeitsplatz wechseln muss.
In Deutschland ist Stalking seit 2007 strafbar unter dem Tatbestand "Nachstellung". Der Begriff "Stalking" kam zunächst in den USA auf. Galt es dort zunächst als eher kurioses Fanverhalten, änderte sich das, nachdem ein Stalker 1989 die Schauspielerin Rebecca Schaeffer erschossen hatte.
Ihr Tod trug mit dazu bei, dass Kalifornien 1990 die ersten Anti-Stalking-Gesetze in den USA verabschiedete.
Welche Änderungen sieht der neue Gesetzentwurf vor?
Bislang musste das Opfer nachweisen, dass es "schwerwiegend beeinträchtigt" ist. Um dieses Kriterium zu erfüllen, musste es zum Beispiel den Wohnort oder den Job wechseln. "Diese Schwelle der Strafbarkeit wird nur selten überschritten", erklärt Wolf Ortiz-Müller, Leiter der Beratungsstelle "Stop Stalking" für Opfer und Täter in Berlin.
Nur ein bis zwei Prozent aller Strafanzeigen führen demnach zur Verurteilung des Täters. Diese Benachteiligung des Opfers soll nun aufgehoben werden.
"Stalking soll künftig auch dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert", sagt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Drei Jahre Haft drohen demnach, wenn jemand einer anderen Person in dieser Weise unbefugt und beharrlich nachstellt.
Das Strafmaß hat sich nicht erhöht.
Was halten Opfer, Verbände und Beratungsstellen von der Änderung?
Ortiz-Müller von Stop Stalking befürwortet jegliche Gesetzesänderung zugunsten der Betroffenen. Er befürchtet aber, dass die Formulierungen im neuen Entwurf zu vage sind. Ob der tatsächlich in der Praxis Opfern mehr Schutz bietet, müsse sich also noch zeigen.
Seiner Ansicht nach sollten vor allem Beratungseinrichtungen für Opfer und Täter ausgebaut werden. Es müssten Wege geschaffen werden, "wie man frühzeitig nach einer Anzeige die Stalking-Beschuldigten in einen Beratungsprozess einbindet".
Der "Weiße Ring" fordert außerdem Anspruch auf Entschädigung für Opfer, die unter den psychologischen Folgen von Stalking leiden.