KittyMambo schrieb:nei, kein anderes thema, meiwes muss eben nicht ganz klar im kopf sein,wenn er denkt, dass das ein "normales" verlange sei.er selbst wußte doch, dass er abstruse fantasien hatte.
sein opfer kam ihm gelegen, um diesen labilen menschen für seine erfüllung und durchsetzung seiner fantasie zu gebrauchen.ich bin mir sicher, das für meiwes dieser labile bernd brandes ei "glücksgriff" war...und er diese kaputte seele bewußt für sich und seien erfüllung seiner wünsche ausgenutzt hat
Das wissen wir nicht.
Für mich ist Koprophagie auch etwas abwegiges, aber deswegen urteile ich nicht über Anhänger dieser Praxis.
Solange sie mich damit in Ruhe lassen.
Wenn Brandes gestört war und Mewes das wußte, dann ist das ein Verbrechen.
Wenn Brandes gestört war und Mewes das nicht wußte, ein Unglück.
Wenn Brandes normal mit außergewöhnlichem Fetisch war, dann gehört Mewes schnellstens auf freien Fuß gesetzt.
Nur, daß jetzt kaum noch Gutachten über den geistigen Gesundheitszustand des "Opfers" gemacht werden können, aber auch hier, im Zweifel für den Angeklagten.