@Pallas Sie müssen nicht sollten aber. Gerade in Berufen die keine feste Arbeitszeiten haben . Eine Arzthelferin die morgens um 7 Uhr anfängt kann nicht um Punkt 16 Uhr gehen. Zumindest nicht wenn die Praxis noch voll ist , man kann die Leute ja nicht einfach nach Hause schicken. Bei Fahrern ist es ebenso, du kannst immer mal im Stau stehen oder beim Versender länger auf Ware warten wie geplant. In einer Fabrik wo Schicht gearbeitet wird klären das die Mitarbeiter meist unter sich . Kommt da jemand 1 oder 2 Stunden zu spät dann kommt er nächstes mal eben früher und gleicht das damit wieder aus , da der andere dann 2 Stunden früher geht.
In puncto Überstunden sind die Chefs gerne mal vergesslich , da kann eine halbe Stunde schnell mal zu täglichen Gewohnheit werden. Bei 20 Arbeitstagen hast du deinem Chef dann 10 Stunden bez über 1 Arbeitstag pro Monat geschenkt. Das sollte auf jeden Fall geregelt und im Arbeitsvertrag schriftlich vermerkt sein. Ich weiß nicht genau ob es generell für jede Lehrstelle gilt aber es gibt Berufsgruppen da erhält der Lehrling , wenn er denn schon 18 Jahre alt ist , eine Überstunde bezahlt mit dem Stundenlohn den der Lehrling nach seiner Ausbildung erhält.
Auch der Urlaub selbst ist so eine Sache . Es ist ja nicht so das du im Urlaub nur deinen regulären Arbeitslohn bekommst sondern der Arbeitgeber zahlt noch mal für jeden Urlaubstag ein paar euro . Auch dieser Betrag ist Branchen abhängig. Ich arbeite in einem mittelständischen Betrieb als Disponent und erhalte 25 Euro pro Urlaubstag extra .
In der Lehre ist das zwar meist schlecht möglich da der Chef sagt das er niemanden bevorzugen will aber sobald du aus gelernt hast ist jeder Betrag in deinem Arbeitsvertrag verhandelbar. Außer Weihnachtsgeld da dies eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist.